Deutscher Anwaltverein

Anwalt der Anwälte.

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Ausbildungsbereite Kanzleien

Der DAV weist den sich bewerbenden Referendarinnen und Referendaren die Kanzleien nicht zu, sondern vermittelt lediglich Kontakte. Die Zuweisung erfolgt, sofern die Ausbildung innerhalb der staatlichen Referendarzeit erfolgt, wie bisher durch die zuständige Referendarstelle. Angesichts der 12-monatigen intensiven Ausbildung ist es allein angemessen, wenn Ausbildungskanzlei und ReferendarIn in einem Bewerbungsgespräch ermitteln, ob man zueinander passt, das Leistungsvermögen des Referendars einen erfolgreichen Abschluss verspricht, das Profil der Kanzlei den eigenen Interessengebieten entspricht etc.

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Kanzleien nach Bundesland und im Ausland

Aktuelle Listen ausbildungsbereiter Kanzleien in Deutschland finden Sie untenstehend im PDF-Format. Hier finden Sie zudem eine Liste mit Ausbildungskanzleien im Ausland. Um einem Missbrauch der E-Mail-Adressen durch automatische Scanner vorzubeugen, wurde in den Listen das @-Zeichen durch das ©-Zeichen ersetzt.