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Mitglied werden im Deutschen Anwaltverein
1. Wie werde ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein?
Sie werden Mitglied in einem der 252 örtlichen Anwaltvereine. Damit sind Sie automatisch dem DAV, über ihren örtlichen Anwaltverein, wie rund 66.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch, angeschlossen.
2. Ortswechsel der Kanzlei / Kanzleiwechsel
Sollten Sie Ihren Kanzlei-Sitz in einen anderen Vereinsbezirk verlegen, so beachten Sie bitte, dass die Mitgliedschaft im bisherigen örtlichen Anwaltverein gekündigt werden muss und für den neuen Verein wieder neu beantragt werden muss. Eine automatische Übertragung der Mitgliedschaft findet nicht statt.
3. Wie finde ich meinen örtlichen Anwaltverein?
Den Sitz ihres örtlichen Anwaltvereins erfahren Sie über die Liste der örtlichen Anwaltvereine im DAV. Ferner können Sie ihren örtlichen Anwaltverein bei den Landesverbänden des DAV oder über die Geschäftsstelle des DAV erfragen.
4. Beitrittserklärung
Hier finden sie die Beitrittserklärung als Fax-Vorlage, sowie die Jahresbeitragssätze der örtlichen Anwaltvereine, die Sie hier finden.
5. Die Vorteile
Informationen zu den Leistungen und Vorteilen des DAV, den Vorteilen der Mitgliedschaft durch Kooperationen des DAV sowie zur Geschäftstelle des DAV erhalten Sie über diese verlinkten Seiten.
6. Erfassungsbogen
Die DeutscheAnwaltAdresse erfasst und speichert im Auftrag des DAV alle anwaltlichen Adressen und berufsbezogenen Daten, u.a. zur Erstellung des Anwaltsverzeichnisses sowie anderer DAV-Dienstleistungen.
Eine Druckversion des Erfassungsbogens finden Sie hier. Hinweise zu den Angaben Teilbereiche bzw. Rechtsgebiete haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.
Den ausgefüllten Bogen senden, faxen oder emailen Sie bitte an die folgende Adresse:
DeutscheAnwaltAdresse, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Fax: (030) 72 61 53-177
E-Mail: adresse [at] anwaltverein.de
Wir freuen uns, Sie bald als Mitglied im DAV begrüßen zu dürfen.