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Die eigene Kanzlei

Tipps und Hinweise

Entscheidungshilfe des DAV zur Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins hat am 20.5.2009 einstimmig in Braunschweig eine Entscheidungshilfe zur Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beschlossen. Merkblatt

Anwaltsbriefbögen mit Hinweis „Zugelassen bei …„

Durch das “Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft„ vom 26.03.07 (BGBl I 2007, 358 ff.), das seit 01.06.07 in Kraft ist, entfällt jegliche Zulassung bei einem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Zulassung beim Bundesgerichtshof. Auch beim OLG kann also der von der Rechtsanwaltskammer zur Anwaltschaft zugelassene Kollege bzw. die Kollegin ohne weitere Zulassung sofort auftreten und ist dort postulationsfähig. Da es also keine “Zulassung„ zu einem OLG mehr gibt, sind Hinweise auf dem Briefbogen oder in anderen Kanzleidokumenten auf eine “Zulassung beim OLG„ unzutreffend und damit wettbewerbsrechtlich unter Umständen bedenklich. Viele Rechtsanwälte möchten aber zumindest in der Übergangszeit, bis sich die allgemeine Postulationsfähigkeit aller Rechtsanwälte bei allen Oberlandesgerichten in Deutschland auch beim Publikum herumgesprochen hat, auf diese Erweiterung des Aktionsradius der Anwälte hinweisen. Ob solche Hinweise zulässig sind und was dabei nach dem gegenwärtigen Meinungsstand zu beachten sein soll, finden Sie in der Übersicht „Hinweise auf Postulationsfähigkeit“.

Anwälte oft unsicher bei der Einrichtung von Zweigstellen

Durch das „Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ vom 26.03.07 (BGBl I 2007, 358 ff.), das zum 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, wurde das bisherige Verbot der Errichtung von Zweigstellen und Sprechtagen (§ 28 BRAO a.F.) gestrichen. Bis auf eine neue Anzeigepflicht für Anwälte gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihrer Zulassung und ggfls. auch gegenüber der anderweitigen Rechtsanwaltskammer am Ort der Zweigstelle (§ 27 Abs. 2 BRAO n.F.) finden sich im Gesetz und auch in der Berufsordnung keine Regelungen zur Zweigstelle. Teilweise wird vertreten, dass für Zweigstellen jedenfalls die Voraussetzungen für Anwaltskanzleien (§ 5 BORA) anzuwenden seien. Dies ist aber umstritten, da für zugelassene Rechtsanwälte grundsätzlich die Kanzleipflicht gilt, Zweigstellen aber nicht von dieser Verpflichtung zur Einrichtung einer Pflicht-Kanzlei erfasst sind. Der DAV hat den aktuellen Meinungsstand, ob und welche Kriterien für die Einrichtung einer oder mehrerer Zweigstellen zu beachten sind, in dem beigefügten Fragenkatalog zusammengestellt. Tipps und Hinweise finden sich auch im Aufsatz von Römermann im aktuellen Anwaltsblatt (Heft 8 9/2007, Seite 609 oder unter www.anwaltsblatt.de).

Ratgebertexte

Die folgenden Texte wurden dem DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte entnommen. Der DAV-Ratgeber wird vom Deutschen Anwaltverein und dem FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein herausgegeben und ist gegen eine Schutzgebühr von 5 EUR zu beziehen per Internet oder direkt beim

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