Deutscher Anwaltverein

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Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht

Wer wir sind

Die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins besteht aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die auf dem Gebiet des Bankund Kapitalmarktrechts tätig sind. Sie legt Wert darauf, einseitige Bank- oder Anlegerlastigkeit zu vermeiden und ein Forum für unterschiedliche Meinungen ihrer Mitglieder zu bieten. Ihr gehören zurzeit rund 780 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich im Jahre 2007 erfolgreich für die Einführung des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht eingesetzt und bietet nun in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anwaltakademie die Ausbildung zum Fachanwalt für Bankund Kapitalmarktrecht an.

Was wir wollen

Ziele und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft sind

Formelles

Die Arbeitsgemeinschaft wurde im Mai 2003 von 160 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gegründet. Der Jahresmitgliedsbeitrag beläuft sich auf 80,– Euro. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Organe sind die Mitgliederversammlung und der achtköpfige Geschäftsführende Ausschuss.

Die Teilnahme an den Fachveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft steht allen Interessierten offen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zahlen vergünstigte Beiträge.

Informationsforum der Arbeitsgemeinschaft ist die Homepage, die unter www.bankundkapitalmarkt.de zu finden ist.

Noch Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an die:
Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins
Rechtsanwältin Heidemarie Haack-Schmahl • Littenstr. 11 • D-10179 Berlin
Telefon: (0 30) 72 61 52-1 34 • Fax: (0 30) 72 61 52-1 94
haack-schmahl [at] anwaltverein.dewww.bankundkapitalmarkt.de
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 80,– Euro.

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