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Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien
Wer wir sind
Die neue Arbeitsgemeinschaft „Geistiges Eigentum & Medien“ besteht nach ihrer Gründung im September 2008 heute schon aus 278 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (Stand 04/2010), die den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit in dem Bereich des gewerblichen Rechtschutzes und Urheber- und Medienrechts sowie den entsprechenden Fachanwaltschaften haben und bietet ihren Mitgliedern ein neues, eigenständiges und offenes Forum für Erfahrungsaustausch und Fortbildung.
Was wir tun
Anders als andere Arbeitsgemeinschaften sprechen wir die Rechtsgebiete zweier Fachanwaltschaften – die des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheber- und Medienrechts – an. Die Tätigkeitsbereiche dieser Fachanwaltschaften gehen fließend ineinander über. Umso wichtiger sind gemeinsame Veranstaltungen zu den sich daraus ergebenden Fragestellungen und Entwicklungen des Rechts des Geistigen Eigentums und der Medien.
Die regelmäßigen Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft bieten den Mitgliedern auf regionaler sowie überregionaler Ebene die Möglichkeiten zur Fortbildung und zum persönlichen Austausch. In Kooperation mit der Deutschen Anwaltakademie bietet die Arbeitsgemeinschaft insbesondere die Pflichtfortbildungen nach § 15 FAO für den Fachanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz und den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht an. Die Fachveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft stehen allen Interessierten offen. Mitglieder zahlen vergünstigte Veranstaltungsbeiträge.
Auf der eigenen neuen Website www.agem-dav.de hält die Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien aktuelle Informationen für Interessentinnen und Interessenten bereit.
Noch Fragen?
Bitte wenden Sie sich an die
Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Jens Wagener
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 030 726152-135
Fax: 030 726152-194
wagener [at] anwaltverein.de • www.agem-dav.de
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 90,- Euro.
Für Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft, für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jeweils in den ersten zwei Jahren nach Zulassung sowie für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Elternzeit in den ersten drei Jahren auf Antrag und Nachweis gilt ein Jahresbeitrag in Höhe von 45,00 €.
Tritt ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nach dem 1. Juli eines Jahres bei, so halbiert sich der Mitgliedsbeitrag für dieses Jahr.
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien
Beitragsordnung der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien