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SUMMARY:Im Fokus der Ermittlungsbehörden – &#40;Eigene&#41; strafrechtliche Risiken in der &#40;steuerlichen&#41; Beratung
DESCRIPTION:Berater:Innen werden in der Beratungstätigkeit durch einen Pflichtenkreis bestimmt und begrenzt. Die zivilrechtlichen Pflichten aus dem Mandat verpflichten Berater:Innen, dafür zu sorgen, dass der Mandant/die Mandantin so wenig Steuern wie möglich bezahlt. Bei Pflichtverletzung drohen Schadenersatzansprüche und sogar der Vorwurf der Untreue. Strafrechtlich dürfen sich Berater:Innen nicht an der Hinterziehung des Mandanten beteiligen. Insoweit trifft Berater:Innen die Pflicht, einer rechtswidrigen Verkürzung von Steuern nicht die Hand zu reichen. Verstöße können den Vorwurf von (Beihilfe zur) Steuerhinterziehung zur Folge haben. Denkbar sind ist auch Begünstigung und Strafvereitelung. Die Grenzziehung kann mitunter schwierig sein. Grund genug, insbesondere auf die strafrechtlichen Risiken von Berater:Innen einen aktuellen Blick zu werfen.
URL:https://www.koelner-anwaltverein.de/fortbildungen/im-fokus-der-ermittlungsbehoerden-eigene-strafrechtliche-risiken-in-der-steuerlichen-beratung/


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