Mitglied einer Arbeits­ge­mein­schaft im Deutschen Anwalt­verein werden

In den Arbeitsgemeinschaften des DAV schließen sich Kolleginnen und Kollegen aus einem bestimmten Fachgebiet zusammen und bieten fachspezifische Informationen, Fortbildungen sowie ein inspirierendes Netzwerk an. AGs werden ehrenamtlich geleitet und von der DAV-Geschäftsführung unterstützt. Viele AGs organisieren Jahrestagungen, haben eigene Fachmedien und bieten besondere Vergünstigungen durch Kooperationen. Seien Sie dabei!

Hilfreiche Informationen zur Mitgliedschaft

  • Ein:e selbstständige:r Rechtsanwält:in mit eigener Kanzlei kann den Mitgliedsbeitrag grundsätzlich als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Entscheidend ist, dass die Mitgliedschaft betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist, § 4 Abs. 4 EstG. Die Mitgliedschaft im örtlichen AV steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwält:in und ist deshalb beruflich veranlasst.
  • Nach der BFH-Rechtsprechung führt die Übernahme von Beiträgen zu einem örtlichen Anwaltverein durch den/die Arbeitgeber:in oder eine GmbH hingegen regelmäßig zu einem lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Vorteil bei Anwält:innen. Anders verhält es sich bei den Pflichtbeiträgen zur Rechtsanwaltskammer, da die Mitgliedschaft in der Kammer zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Anwaltsberufs ist. Der BFH hat ausgeführt, dass die Mitgliedschaft in einem örtlichen Verein des DAV erhebliche persönliche Vorteile für den/die Anwält:in bietet (Interessenvertretung, Fortbildung, Erfahrungsaustausch, Sonderkonditionen etc.). Deshalb tritt ein mögliches Kanzleiinteresse regelmäßig nicht so stark in den Vordergrund, dass die Zahlung lohnsteuerfrei wäre.

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