Der Begriff „Stress“ kommt ursprünglich aus der Materialforschung und beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie viel Anspannung ein Material aufgrund von Belastung und äußerer Krafteinwirkung aushält, bis es bricht. Auch Menschen können eine gewisse Menge an Belastung und Stress aushalten, bis es zu negativen Auswirkungen kommt. Und so kommt es darauf an, den Punkt rechtzeitig zu erkennen, an dem die Belastung zuviel wird.
Auch für Anwältinnen und Anwälte gilt:
Zur Bewältigung der vielfältigen, täglichen Anforderungen ist die Erreichung einer (gesunden) „Betriebstemperatur“ in der Regel förderlich und gut. Stress ist dann positiv, wenn man sich unter Anforderungen in seinem Arbeits- und Privatleben gut und leistungsfähig fühlt. Dies funktioniert aber nur bis zu einem gewissen Punkt: (Höchst-) Leistungen können langfristig nur bei individuell angemessenem Wechsel zwischen Anspannung/Belastung und Entspannung erbracht werden.
Kurzum: ohne Entspannung keine dauerhaften und nachhaltig guten Höchstleistungen des Gehirns und des Körpers. Ist der Tank leer, kann Leistung nicht mehr erwartet und auch nicht mehr erbracht werden.
Von Burnout im biochemischen Sinne spricht man, wenn Stress (mit dem entsprechenden Adrenalin- und Cortisolausstoss) chronisch geworden ist und der (Stress-) Hormonspiegel im Körper nicht mehr heruntergefahren wird. Bei diesem häufig über Monate oder gar Jahre währenden Prozess kommt es je nach Stadium zu körperlichen Reaktionen, wie bspw. Verdauungsbeschwerden, Muskelverspannungen, Tinnitus, Schlafstörungen u.v.m. Das autonome und zentrale Nervensystem, der Stoffwechsel und die Immunkompetenz büßen nach und nach die Fähigkeit zur Selbstregulation ein.