Die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins besteht aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die auf dem Gebiet des Bankund Kapitalmarktrechts tätig sind. Sie legt Wert darauf, einseitige Bank- oder Anlegerlastigkeit zu vermeiden und ein Forum für unterschiedliche Meinungen ihrer Mitglieder zu bieten. Ihr gehören zurzeit rund 1.194 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an (Stand 05/2018). Die Arbeitsgemeinschaft hat sich im Jahre 2007 erfolgreich für die Einführung des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht eingesetzt und bietet nun in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anwaltakademie die Ausbildung zum Fachanwalt für Bankund Kapitalmarktrecht an.
Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht
Wer wir sind
Was wir wollen
Ziele und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft sind
- Diskussion und Information über berufspolitische Fragestellungen und Entwicklungen des Bank- und Kapitalmarktrechts
- Förderung der Fortbildung und der Kommunikation der Mitglieder untereinander
- Veranstaltung von Fach- und Mitgliederkongressen
- Gemeinschaftliche Werbung für den Fachbereich
- Fortbildung zum Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Anwaltakademie
- Angebot von Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 FAO
Formelles
Die Arbeitsgemeinschaft wurde im Mai 2003 von 160 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gegründet. Der Jahresmitgliedsbeitrag beläuft sich auf 70,– Euro. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Organe sind die Mitgliederversammlung und der achtköpfige Geschäftsführende Ausschuss.
Die Teilnahme an den Fachveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft steht allen Interessierten offen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zahlen vergünstigte Beiträge.
Informationsforum der Arbeitsgemeinschaft ist die Homepage, die unter www.bankundkapitalmarkt.de zu finden ist.