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Bürgerinnen und Bürger sind keine Fahrzeuge: DAV gegen Personenkennzeichen
Statement von Rechtsanwalt Dr. Helmut Redeker, Vorsitzender des Ausschusses Informationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Mit dem Registermodernisierungsgesetz möchte der Gesetzgeber die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) zu einer einheitlichen Identifikationsnummer für die Bürgerinnen und Bürger machen. Der DAV lehnt das Gesetz entschieden ab. Es schafft die technischen Voraussetzungen dafür, die einzelnen Bürgerinnen und Bürger in allen Aspekten ihres Lebens zu erfassen. Mit der Identifikationsnummer können theoretisch Gesundheitsdaten, Steuerdaten und Informationen zu möglichen Vorstrafen zusammengeführt werden. Das Gesetz erlaubt eine solche Kompletterfassung zwar nicht, verbietet sie aber auch nicht ausdrücklich.
Ein allgemeines Personenkennzeichen gefährdet damit nicht nur das Recht der informationellen Selbstbestimmung. Es könnte auch verfassungswidrig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits zwei Mal – mit dem Mikrozensusbeschluss und dem Volkszählungsurteil – deutlich gemacht, dass der Staat seine Bürger nicht zwangsweise in ihrer ganzen Persönlichkeit registrieren und katalogisieren darf. Sobald Persönlichkeitsprofile erstellt werden können, dürfte es auch nur eine Frage der Zeit sein, bis die Sicherheitsbehörden darauf zugreifen.
Dass ein Personenkennzeichen für die Behörden praktisch ist, rechtfertigt all diese Gefahren nicht. Um doppelte Arbeit für die Behörden zu vermeiden, gibt es mildere Mittel - etwa das in Österreich genutzte System kryptographisch sicherer, auf einzelne Lebensbereiche beschränkter bereichsspezifischer Kennzeichen oder andere moderne Identitätsmanagementsysteme. Warum es trotzdem ein Personenkennzeichen sein soll, hat der Gesetzgeber nicht überzeugend erklärt. Es wirkt, als schiebe er Praktikabilitätserwägungen vor, um heimlich den Weg hin zum „gläsernen Bürger“ einzuschlagen. Bürgerinnen und Bürger sind aber keine Fahrzeuge. Sie sollten nicht mit einem zentralen Kennzeichen erfasst werden.
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