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Bürgerinnen und Bürger sind keine Fahrzeuge: DAV gegen Personen­kenn­zeichen

Statement von Rechts­anwalt Dr. Helmut Redeker, Vorsit­zender des Ausschusses Informa­ti­onsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV)

Mit dem Register­mo­der­ni­sie­rungs­gesetz möchte der Gesetzgeber die Steuer­iden­ti­fi­ka­ti­ons­nummer (Steuer-ID) zu einer einheit­lichen Identi­fi­ka­ti­ons­nummer für die Bürgerinnen und Bürger machen. Der DAV lehnt das Gesetz entschieden ab. Es schafft die technischen Voraus­set­zungen dafür, die einzelnen Bürgerinnen und Bürger in allen Aspekten ihres Lebens zu erfassen. Mit der Identi­fi­ka­ti­ons­nummer können theoretisch Gesund­heitsdaten, Steuerdaten und Informa­tionen zu möglichen Vorstrafen zusammen­geführt werden. Das Gesetz erlaubt eine solche Komplet­ter­fassung zwar nicht, verbietet sie aber auch nicht ausdrücklich.

Ein allgemeines Personen­kenn­zeichen gefährdet damit nicht nur das Recht der informa­tio­nellen Selbst­be­stimmung. Es könnte auch verfas­sungs­widrig sein. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat bereits zwei Mal – mit dem Mikrozen­sus­be­schluss und dem Volkszäh­lungs­urteil – deutlich gemacht, dass der Staat seine Bürger nicht zwangsweise in ihrer ganzen Persön­lichkeit registrieren und katalo­gi­sieren darf. Sobald Persön­lich­keits­profile erstellt werden können, dürfte es auch nur eine Frage der Zeit sein, bis die Sicher­heits­be­hörden darauf zugreifen.

Dass ein Personen­kenn­zeichen für die Behörden praktisch ist, rechtfertigt all diese Gefahren nicht. Um doppelte Arbeit für die Behörden zu vermeiden, gibt es mildere Mittel - etwa das in Österreich genutzte System krypto­gra­phisch sicherer, auf einzelne Lebens­be­reiche beschränkter bereichs­spe­zi­fischer Kennzeichen oder andere moderne Identi­täts­ma­nage­ment­systeme. Warum es trotzdem ein Personen­kenn­zeichen sein soll, hat der Gesetzgeber nicht überzeugend erklärt. Es wirkt, als schiebe er Prakti­ka­bi­li­täts­er­wä­gungen vor, um heimlich den Weg hin zum „gläsernen Bürger“ einzuschlagen. Bürgerinnen und Bürger sind aber keine Fahrzeuge. Sie sollten nicht mit einem zentralen Kennzeichen erfasst werden.

Zur ausführ­lichen Stellungnahme Nr. 75/2020 zum Register­mo­der­ni­sie­rungs­gesetz gelangen Sie hier.

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