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DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 7/17

1. Programm des Deutschen Anwaltstages 2017 jetzt online

Der Deutsche Anwaltstag ist nicht nur die größte Fortbil­dungs­ver­an­staltung des DAV im Jahr (mit vielen FAO-relevanten Inhalten), er befasst sich auch immer wieder schwer­punktmäßig mit wichtigen und praxis­re­le­vanten Zukunfts­themen. In diesem Jahr stehen „Innova­tionen und Legal Tech“ im Zentrum vieler Veranstal­tungen, denn die Welt schreitet nicht mehr voran, sie rast. Einen Überblick über alle Veranstal­tungen des Anwaltstages 2017 (24. bis 26. Mai in Essen) erhalten Sie unter www.anwaltstag.de. Melden Sie sich jetzt an!

Auf der DAV-Facebook-Seite verlosen wir jetzt auch wieder Freikarten.

2. Kabinett beschließt Gesetz­entwurf zum Outsourcing in Kanzleien

Das Bundes­ka­binett hat in dieser Woche das Gesetz zur Regelung des Outsourcings in Kanzleien auf den Weg gebracht. Im Kern geht es in dem Gesetzes­entwurf um die Änderung von § 203 StGB und – für Anwälte wichtig – eines neuen § 43a Abs. 2 und § 43e BRAO. Berufs­ge­heim­nis­träger sollen künftig unter deutlich erleich­terten Bedingungen Dritte in die Kanzlei­arbeit einbinden können. Diese Helfer würden sich – gleich ob wie bisher Angestellte oder jetzt neu auch Externe – bei einer Verletzung des Berufs­ge­heim­nisses strafbar machen. Im Regierungs­entwurf sind Kritik­punkte aus der Stellungnahme des DAV zum Referen­ten­entwurf aufgegriffen worden. Die Hinter­gründe erläutert das Anwaltsblatt.

3. Kleine BRAO-Reform: Beschluss erneut verschoben

Holperiger kann der Weg für eine BRAO-Reform kaum sein (vgl. schon Depesche 6/17 und Depesche 4/17). Im 4. Anlauf wollten Rechts­aus­schuss und Bundestag in dieser Woche die Beratungen des „Gesetzes zur Umsetzung der Berufs­an­er­ken­nungs­richtlinie pp“ abschließen. Doch der Rechts­aus­schuss vertagte sich erneut auf die nächste Sitzung. Nach den aktuellen Änderungs­an­trägen der Regierungs-Fraktionen bleibt vom Regierungs­entwurf nicht viel übrig. Gestrichen werden soll u. a. die Konkre­ti­sierung der allgemeinen Fortbil­dungs­pflicht, die Pflicht zur Fortbildung im Berufsrecht, die Bußgeld­be­wehrung bei Rügen und ein geplantes Zeugnis­ver­wei­ge­rungsrecht für „am Mandat mitwirkende Personen“. Hinter­grund­in­for­ma­tionen finden Sie unter www.anwaltsblatt.de.

4. DAV begrüßt Empfeh­lungen zur Harmoni­sierung der Juristen­aus­bildung: Reform­bedarf bei Pflicht­stoff­katalog, Schwer­punkt­bereich und Prüfungs­be­din­gungen

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr.9/2017 zur Reform der Juristen­aus­bildung die Überle­gungen, den Pflicht­stoff­katalog bundesweit einheitlich zu straffen sowie anzugleichen und mehr Wert auf die Vermittlung von methodischen und systema­tischen Kenntnissen zu legen. Er regt an, die univer­sitäre Schwer­punkt­be­reichs­prüfung zu reformieren und die Gestaltung des Schwer­punkts zu verschlanken. Der DAV begrüßt die Bestre­bungen, Unterschiede in verschiedenen Bereichen, insbesondere Prüfungs- und Anrech­nungs­mo­da­litäten, anzugleichen und so die Prüfungs- und Chancen­gleichheit zu verbessern.

5. DAV-Symposium zu „Law – Made in Germany“ am 29. März 2017 in München

Zentrales Thema ist die „Industrielle Kooperation“ mit Referenten aus Wirtschaft, Universität und Anwalt­schaft, mit einem zukunfts­ori­en­tierten Blick auf „Industrie 4.0“ sowie mit Vorträgen für die USA, die Schweiz und Korea. Eine Podiums­dis­kussion geht der Frage nach: Ist das deutsche Recht zur industriellen Kooperation interna­tional wettbe­werbsfähig? Das Symposium spricht Entschei­dungs­träger in Unternehmen und Wirtschafts­ver­bänden sowie interna­tional tätige Anwältinnen und Anwälte an, die in ihrer täglichen Vertrags­praxis mit Fragen der Rechtswahl konfrontiert sind (zum Programm und zur Online-Anmeldung). Die Veranstaltung steht unter Schirm­herr­schaft von Prof. Dr. Winfried Bausback, Bayerischer Staats­mi­nister der Justiz.

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