1. Hamburgs „Online-Klage“ ist kein Paradigmenwechsel
Vergangene Woche war mehrfach zu lesen, Hamburg wolle ein Pilotprojekt für Online-Klageverfahren starten. Hintergrund ist eine entsprechende Initiative des Stadtstaats auf Grundlage eines Beschlusses der Justizministerkonferenz. Dabei geht es um die Möglichkeit einer Online-Einreichung unter bestimmten Voraussetzungen, nicht um ein komplettes Zivilverfahren im Internet. Ein Paradigmenwechsel im Zivilverfahrensrecht, wie vereinzelt verkündet, ist also zunächst nicht zu erwarten. LTO erläutert die bisher bekannten Einzelheiten und skizziert ein Meinungsbild, zitiert dabei u. a. den DAV.
2. 72. Deutscher Juristentag – DAV vor Ort
Alle Kolleginnen und Kollegen können beim 72. DJT sich am DAV-Stand in der Ausstellung treffen. Wir sind dort präsent! Auch gibt es einen DAV-Empfang, bitte vormerken: 27. September 2018 von 13:00 bis 14:30 Uhr, Congress Center Leipzig, Ebene -1.
Inhalte gibt es natürlich auch und das
Anwaltsblatt verrät, worum es geht!
Der 72. Deutsche Juristentag im September 2018 widmet sich diesmal ausgesprochenen Praxisthemen: Nicht nur der kollektive Rechtschutz, das Kindschafts- und Unterhaltsrecht und die Strafzumessung werden in der Debatte stehen, auch das Beschlussmängelrecht, das Recht der Non-Profit-Organisationen und die Folgen der Migration. Damit Sie wissen, worum es am 26. und 27. September 2018 in Leipzig genau geht, gibt es einen Aufsatz-Schwerpunkt zu den verschiedenen Themen im aktuellen Doppelheft des Anwaltsblatts (AnwBl 8+9/2018).
3. DAV beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung
Bürger über die Rolle der Anwaltschaft aufzuklären und für die anwaltliche Dienstleistung zu werben. Dieser Aufgabe widmet sich der DAV nicht nur über www.anwaltauskunft.de. Beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung am letzten Wochenende war der DAV mit einem Stand im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz präsent, um die rund 3.800 Besucher zu informieren. Auch die Bundesjustizministerin Katarina Barley besuchte bei ihrem Rundgang den DAV-Stand.
4. BGH: (Anwalts-)Notar darf sich nicht als „Notariat“ bezeichnen
Ein (Anwalts-)Notar darf sich auf Praxisschild, Briefbogen oder im Internet nicht als „Notariat“ bezeichnen. Das hat der BGH entschieden. Auch eine wertende Selbstdarstellung hält er für amtswidrige Werbung. Mehr dazu unter anwaltsblatt.de sowie in der aktuellen Doppelausgabe des Anwaltsblatts (AnwBl 8+9/2018) mit der Besprechung von Volker Römermann. Die mobile Anwaltsblatt-App hat übrigens eine Ergänzung bekommen: Die App gibt es jetzt auch für den Desktop.
5. Starke Allianz gegen den Staatstrojaner
Nein zur großflächigen Überwachung: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner initiiert. Auch der Deutsche Anwaltverein hat verfassungsrechtliche Bedenken. Am vergangenen Freitag standen die Beschwerdeführer bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im ARD-Hauptstadtstudio der Öffentlichkeit Rede und Antwort. Stefan Conen, Mitglied des DAV-Strafrechtsausschusses, sieht sich in seiner beruflichen Tätigkeit durch die Überwachungsmaßnahmen gefährdet und verwies auch auf den mangelnden Schutz seitens der Berufshelfer. So seien diverse Kommunikationsakte zwischen Anwalt und Mandant regelmäßig Aufgabe der Sekretariate und somit nicht adäquat vor Überwachung geschützt.
6. DAV bringt sich in Trier im Deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog ein
Anfang der Woche fand in Trier unter Beteiligung der Bundesjustizministerin Katarina Barley und ihres chinesischen Amtskollegen Fu Zhenghua das von beiden Regierungen jährlich organisierte deutsch-chinesische Rechtsstaatsymposium statt. Wie jedes Jahr brachten Experten des DAV besondere anwaltliche Expertise in den Dialog ein. In diesem Jahr ging es unter dem Titel „Entwicklung eines staatlichen Systems der Rechtsdienstleistungen“ auch um die Frage, wie der Zugang zu Anwältinnen und Anwälten in China verbessert werden kann. DAV-Vizepräsidenten Edith Kindermann zeigte in einem Resumée den Teilnehmern die positiven Wirkungen einer – in China bislang nicht vorhandenen – gesetzlichen Vergütungsordnung für eine Versorgung mit anwaltlichen Dienstleistungen auf.