In Ihrem Interesse
Keine Schnellschüsse gegen angebliche Abmahnindustrie
Mit seiner Stellungnahme 48/18 warnt der DAV vor einer Schwächung der Rechtsdurchsetzung. Er wehrt sich gegen die Vorwürfe, es bestünde ein Abmahn-Unwesen und regt an, hierüber belastbare neutrale Marktuntersuchungen durchzuführen, bevor der Gesetzgeber aktiv wird. Insbesondere kritisiert er die jetzt im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs angedachte Beschränkung der Klagebefugnis, die Streitwertbegrenzung und die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands. Er erinnert auch daran, dass die Durchsetzung des Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechts und die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland traditionell mit den Mitteln des Privatrechts erfolgen.
Information
Lizenz zum Gelddrucken für die Anwaltschaft?
Konfliktlösung ist unsere ureigene Aufgabe. Doch noch nie wurde global so viel Geld damit verdient, wie im Jahr 2017. Auch der Dieselbetrug hinterlässt deutliche Spuren. Lesen Sie einen Beitrag von Marcus Jung in F.A.Z. Einspruch.
Konzerne müssen sich schärferen Regulierungs- und Complianceanforderungen stellen, sich häufiger gegen … lesen Sie den kompletten Artikel.
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Anwaltspraxis
Kennen Sie schon die nützlichen Smartphone-Apps des DAV?
Der DAV hat gemeinsam mit juris eine App für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte entwickelt: Sie enthält 800 wichtige Gesetze und Verordnungen des Bundes in den aktuell gültigen Fassungen. Zusätzlich bietet die juris DAV App eine integrierte virtuelle Handakte. Auf Ihrem Tablet oder Smartphone können Sie darüber hinaus auch die Anwaltsblatt-App nutzen: Die Fachzeitschrift des DAV steht darin als E-Paper zur Verfügung. Die Schriftgröße kann individuell eingestellt werden. Selbst lange Fachaufsätze lassen sich so auch auf kleinen Bildschirmen gut lesen. Weitere Informationen zu den beiden Apps finden Sie hier.
Handelsrecht
Viertes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes: DAV-Stellungnahme fordert weitergehende Änderungen
Der Wegfall der Niederlassungsfreiheit durch den Brexit würde insbesondere bei den schätzungsweise 8.000 bis 10.000 in Deutschland existierenden „private company limited by shares“ (Ltd.) zu einer persönlichen und unbegrenzten Haftung der Gesellschafter führen. Der DAV unterstützt daher in seiner Stellungnahme durch den Ausschuss Handelsrecht die vorgesehene generelle Öffnung der grenzüberschreitenden Verschmelzung auch auf Personenhandelsgesellschaften als zusätzliche Gestaltungsoption für einen Wechsel in eine inländische Rechtsform. Der DAV hält es jedoch für wünschenswert, die Hineinverschmelzung auch in eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zuzulassen.
Zu guter Letzt!
DAV Jura-Slam 2018
Finale in Berlin – Link zur Anmeldung ist freigeschaltet!
Die Zielgerade zum Finale in Berlin ist in Sicht. Münster, Bielefeld und Freiburg haben im Sommer erfolgreich geslammt. Die Vorentscheide Hannover (17.10.), Passau (20.10.) und Jena (29.10.) laufen noch. Die Jury ist das Publikum! Melden Sie sich JETZT an, kommen Sie am 20. November 2018 nach Berlin und küren Sie mit Ihrem Applaus den besten Jura-Slammer oder die beste Jura-Slammerin Deutschlands. Das Finale findet am 20. November 2018 im Club SO36 in Berlin-Kreuzberg, Oranienstr. 190 statt. Einlass: 19 Uhr – Beginn: 20 Uhr – Der Eintritt ist frei. Alle Infos HIER.