1. DAV-Forum „Zivilprozess digital“: Wer umdenkt, gewinnt
Die Digitalisierung darf vor dem Zivilprozess nicht haltmachen. Der DAV hat beim DAV-Forum „Zivilprozess digital“ mit einer Pressemitteilung eine grundlegende Modernisierung des Zivilprozesses gefordert. Zugleich müsse die Anwaltschaft einbezogen werden. Welche Chancen ein digitalisierter Zivilprozess bietet, zeigte das DAV-Forum gestern in Berlin. Das Anwaltsblatt berichtet online ausführlich.
2. ERV-Verordnung passiert Bundesrat mit leichten Änderungen
Jetzt ist es fix: Die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Ab dann dürfen Anwältinnen und Anwälte Schriftsätze und Anlagen praktisch nur noch im Dateiformat PDF bei Gericht einreichen – wenn sie es denn elektronisch machen. Der Bundesrat hat der Verordnung mit einigen kleinen Änderungen zugestimmt, u.a. mit folgender Friständerung: Die vorgesehene Übergangsfrist für die verpflichtende Einreichung von Dokumenten ausschließlich in durchsuchbarer Form ist nunmehr bis zum 30. Juni 2019 verlängert. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
3. Geheimnisschutz: Gesetz tritt heute in Kraft
Das „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ wurde gestern, am 8. November 2017, im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 71, S. 3681 ff.) verkündet. Damit tritt das Gesetz mit den für die Anwaltschaft wichtigen Änderungen heute in Kraft. Anwältinnen und Anwälte profitieren jetzt von mehr Rechtssicherheit beim Outsourcing von Dienstleistungen. Eine Übersicht der Neuregelungen hat das Anwaltsblatt.
4. Leitfaden für grenzüberschreitende Erbfälle
Um über die Rechtslage bei grenzüberschreitenden Erbfällen zu informieren, hat die EU-Kommission am 24. Oktober 2017 einen Leitfaden veröffentlicht. Hier werden die wichtigsten Grundsätze der EU-Erbrechtsverordnung vorgestellt und potentielle Erblasser über das Thema Nachlassplanung informiert. Anhand kurzer Fallbeispiele werden u.a. die Fragen der Anwendbarkeit einer Rechtsverordnung auf den Erbfall oder Rechtswahlmöglichkeiten erläutert. Außerdem wird der Erbfall auch aus Sicht des Erben dargestellt.
5. Anwaltstag 2018: Gewinnen Sie eine Dauerkarte!
Letzte Chance: Noch bis einschließlich Sonntag, 12. November 2017, können Sie eine Dauerkarte für den Anwaltstag 2018 gewinnen, der vom 6. bis 8. Juni 2018 in Mannheim, inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar, stattfinden wird. Beantworten Sie dazu einfach unsere Gewinnspielfrage. Wir wünschen Ihnen viel Glück!
6. Zu guter Letzt: Darum meiden Anwältinnen und Anwälte Partys
Als Rechtsexpertin oder Rechtsexperte hat man es mitunter nicht leicht. Zum Beispiel auf Partys. Nicht selten kommt es vor, dass man sich in geselliger Runde unvermittelt mit den üblichen Klischees zum Anwaltsberuf konfrontiert sieht. Eine Sammlung unserer Lieblingssprüche finden Sie hier. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen. Kommen Sie gut ins Wochenende!