Interessenvertretung
Europäischer Abend in Brüssel: Appell für europäische Solidarität und Bürgernähe
Die Unabhängigkeit der Justizsysteme in der EU war nur eines der vielen Themen, welche die Teilnehmer des diesjährigen Europäischen Abends des DAV-Präsidiums und der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins sowie Entscheidungsträger aus EU-Institutionen und Verbänden – am 20. November in Brüssel diskutiert haben. DAV-Präsidentin Kindermann hob in ihrer Rede den Bedarf nach Solidarität in der EU am Beispiel der Lage der Migranten auf der Insel Lesvos und der Erfahrung im Projekt European Lawyers in Lesvos hervor. Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments Nicola Beer (FDP) forderte, dass die EU ihren Bürgern wieder nähergebracht werden müsse und sprach sich für einen neuen Verfassungskonvent aus.
Anwaltspraxis
AGH Berlin segnet Verschlüsselungskonzept des beA ab
Der Anwaltsgerichtshof Berlin hält das besondere elektronische Anwaltspostfach für sicher. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei nicht erforderlich. Auch die Möglichkeit eines Zugriffs durch Justiz und Polizei auf die Daten könne keine Beeinträchtigung der Sicherheit im Rechtssinne darstellen. Warum die von der Bundesrechtsanwaltskammer konzipierte Lösung den gesetzlichen Vorgaben genüge, verrät das Anwaltsblatt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde zugelassen.
Anwaltsberuf
BGH: Zulassung als Syndikusrechtsanwalt – anwaltliche Prägung bei 65 Prozent
Wann ist das Arbeitsverhältnis eines Unternehmensjuristen durch die anwaltliche Tätigkeit geprägt? Das ist umstritten. Der Bundesgerichtshof rückt mit einer konkreten Zahl heraus. Für ihn liegt ein Anteil von 65 Prozent anwaltlicher Tätigkeit am unteren Rand des Erforderlichen. Und: Die erforderliche Befugnis, nach außen verantwortlich aufzutreten, könne sich auch aus der selbständigen Führung von Verhandlungen oder der Wahrnehmung vergleichbarer Tätigkeiten ergeben. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
Soldan Institut: Kommunikationsqualität in Anwaltskanzleien
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter ausreden? Sind Sie jederzeit ansprechbar? Können Sie verständlich kommunizieren und klare Anweisungen geben? Diesen Fragen ist das Soldan Institut nachgegangen. Fazit: Anwälte schätzen ihre Kommunikationsqualität oft sehr viel besser ein als ihre Mitarbeiter. Wo es deutliche Diskrepanzen zwischen ihrer Selbsteinschätzung und dem Erleben von Kommunikation auf Seiten der Mitarbeiter gibt, verrät das Anwaltsblatt.
Information
EuGH öffnet seine Datenbank
Zahlreiche Verfahrensdokumente und rechtswissenschaftliche Dokumente sind ab sofort auf der Seite des EuGH frei zugänglich. Einerseits bietet die Datenbank den Zugang zu Vorabentscheidungsverfahren. Außerdem können Entscheidungen nationaler Gerichte (auf Englisch und Französisch) abgerufen werden, die von den Verfassungsgerichten und obersten Gerichten der Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Relevanz für das Unionsrecht ausgewählt wurden. Schließlich können auch verschiedene wissenschaftliche und pädagogische Dokumente abgerufen werden, die von den an der Datenbank beteiligten Gerichten erstellt wurden, wie z. B. wissenschaftliche Vorarbeiten und Dokumentationen, thematische Übersichten über die Rechtsprechung zum Unionsrecht oder Dokumente, die eine Übersicht über die Rechtsentwicklung geben.
Information
Weiterer Rückgang von neu geschlossenen Ausbildungsverträgen im ReFa/ReNo-Bereich
Im Erhebungszeitraum zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 wurden von den Rechtsanwaltskammern 4.251 neue Ausbildungsverträge registriert. Dies ist einen Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 123 Verträge beziehungsweise 2,8 Prozent. Nach der regionalen Verteilung sind in den alten Bundesländern Rückgänge von 2,6 Prozent (entspricht 102 Verträgen weniger als im Vorjahr), in den neuen Bundesländern von 4,9 Prozent (entspricht 21 Verträgen weniger als im Vorjahr) zu verzeichnen.
Fortbildung
faocampus.de hat sich für das Selbststudium etabliert
Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium faocampus.de hat sich in der anwaltlichen Fortbildung fest etabliert. An die 4.000 Mitglieder nutzen dieses exklusive Angebot zur Fortbildung in ihrem Fachanwaltsgebiet. Bekanntlich können Fachanwälte jährlich gemäß § 15 Abs. 4 FAO einen Teil ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Dabei ist zu beachten, dass neben der entsprechenden Bescheinigung über das erfolgreich absolvierte Selbststudium insbesondere auch der Verlauf der Lernerfolgskontrolle ausgedruckt und bei der zuständigen Kammer eingereicht wird. Diese Standards wurden von uns als Anbieter definiert und von allen Rechtsanwaltskammern akzeptiert. Kurzum: faocampus.de hat sich als Selbststudium nicht nur bei den Teilnehmern, sondern im gesamten anwaltlichen Fortbildungssystem als praktikable und anerkannte Pflichtfortbildungsvariante etabliert.