In Ihrem Interesse
Auswahl von Pflichtverteidigern nur durch die Anwaltschaft!
Der DAV begrüßt den Referentenentwurf zur Reform der notwendigen Verteidigung. Bei der geplanten Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie besteht jedoch vereinzelt Nachbesserungsbedarf. Insbesondere darf die Auswahl der Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidiger nicht im Belieben der Gerichte stehen, sondern muss in der Sphäre der Anwaltschaft nach objektiven und transparenten Kriterien erfolgen. Näheres dazu im Statement von DAV-Präsident Ulrich Schellenberg, im Artikel von LTO sowie in der ausführliche Stellungnahme des DAV Nr. 58/18.
Anwaltspraxis
BGH: Kein Freund vom Fremdgeld auf Sammelanderkonto
Ein Anwalt handelt pflichtwidrig, wenn er als Betreuer die Gelder des Betreuten auf einem Sammelanderkonto verwaltet. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Warum die Entscheidung über das Betreuungsrecht hinaus auch wichtig für das anwaltliche Mandat ist, erläutert das Anwaltsblatt.
In Ihrem Interesse
Experten warnen vor Angriffen auf das Anwaltsgeheimnis
Die Verschwiegenheit ist ein Grundpfeiler des Anwaltsrechts. Doch das Berufsgeheimnis ist zunehmend Angriffen ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kamen die Experten aus Wissenschaft und Praxis auf der vom Anwaltsblatt unterstützten Jahrestagung des Kölner Instituts für Anwaltsrecht. Gefahren drohten nicht nur vom Gesetzgeber, sondern auch aus der Anwaltschaft selbst. Der Appell an alle Anwältinnen und Anwälte: Nehmt die Verschwiegenheitspflicht jeden Tag von neuem ernst! Mehr zur Tagung im Anwaltsblatt.
Information
CCBE-Menschenrechtspreis geht an polnischen Anwalt
Der diesjährige Preisträger des Menschenrechtspreises des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) heißt Mikołaj Pietrzak. Pietrzak, der Präsident der Anwaltskammer Warschau und Vorsitzender des Freiwilligen Fonds der UN für Folteropfer ist, wurde im Rahmen der Vollversammlung des CCBE in Lille, Frankreich, am 29. November 2018 mit dem Preis ausgezeichnet. Der prominente Menschenrechtsanwalt setzt sich besonders für die Verteidigung des Rechtsstaats und der Rechte der Anwaltschaft ein. Seit 2016 spricht er sich offen gegen die Verletzungen des Rechtsstaats in Polen aus und hat die polnische Anwaltskammer in mehreren wichtigen Fällen hinsichtlich der Eingriffe in die justizielle Unabhängigkeit vertreten. Der CCBE-Menschenrechtspreis wird seit 2007 jedes Jahr an Anwält/-innen und Anwaltsorganisationen verliehen, die sich durch ein außergewöhnliches Engagement für Grund- und Menschenrechte auszeichnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des CCBE.
Information
Neu: anwaltauskunft.de auf Instagram
Das Rechtsportal anwaltauskunft.de ist jetzt auch auf Instagram aktiv. Die Redaktion möchte damit insbesondere junge Menschen ansprechen und die Marke anwaltauskunft.de weiter stärken. Das soziale Netzwerk lebt größtenteils von Bildern. Aktuelle Urteile und Rechtsfragen bereitet die Redaktion für Instagram knapp und grafisch ansprechend auf. Inhaltich geht es vor allem um die Bereiche Internet und Medien.
Engagement
Jede Spende hilft!
Auf der griechischen Insel Lesbos sitzen noch immer zahlreiche Geflüchtete fest. Über das Projekt „European Lawyers in Lesvos“ (kurz: ELiL) erhalten sie seit nunmehr zwei Jahren Zugang zu kostenloser Rechtsberatung. Mittlerweile ist ELiL eine unabhängige gemeinnützige Gesellschaft, die sich bisher auch selbst trug, aktuell aber unverschuldet in eine gefährliche Schieflage geraten ist: Die Finanzierung durch den größten Geldmittelgeber Oxfam ist ganz überraschend weggebrochen – ELiL droht bereits Anfang 2019 das Aus. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in diesem Video. Sie möchten das Projekt unterstützen? Mehr dazu erfahren Sie hier.
Zu guter Letzt!
Es war einmal… das rechtliche Märchenrätsel – Kapitel 1
Weihnachtszeit ist Märchenzeit. Die Kolleginnen und Kollegen aus der Redaktion des Rechtsportals anwaltauskunft.de haben anlässlich des Nikolaus-Tages ein kleines Rätsel „gebacken“. Zu welchem Grimmschen Märchenklassiker passen die folgenden Rechtsbrüche? Wir wünschen viel Spaß beim Rätseln. Die Auflösung folgt in der nächsten Depesche.