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Europa im Überblick

Europa im Überblick, 17/19

EiÜ 17-19

Leichtere Entschei­dungs­findung in EU-Sozial­politik – KOM

Die EU-Kommission möchte den Entschei­dungs­prozess in der Sozial­politik verein­fachen und schlägt dazu in einer am 16. April 2019 veröffent­lichten Mitteilung vor, verstärkt eine Beschluss­fassung mit qualifi­zierter Mehrheit im Rat vorzusehen. Hintergrund ist, dass in einigen Bereichen der Sozial­politik die Entschei­dungs­findung im Rat weiterhin einstimmig erfolgen muss. Durch die sog. Übergangs­klauseln kann aber ohne Änderung der Verträge zur Entscheidung mit qualifi­zierter Mehrheit überge­gangen werden. Dazu gibt es sowohl eine allgemeine Klausel (Art. 48 Abs. 7 EUV) als auch eine spezifische Klausel für die Sozial­politik (Art. 153 Abs. 2 AEUV). Nach Analyse der EU-Kommission wäre besonders in den Bereichen Nichtdis­kri­mi­nierung (Art. 19 Abs. 1 AEUV) und soziale Sicherheit und sozialer Schutz für Arbeit­nehmer (Art. 153 Abs. 1 c) AEUV) der Übergang zur qualifi­zierten Mehrheit sinnvoll. In drei weiteren Gebieten (Entlas­sungen, Beschäf­ti­gungs­be­din­gungen für Drittstaats­an­ge­hörige und kollektive Wahrnehmung von Arbeit­nehmer- und Arbeit­ge­ber­in­teressen) wird hierzu aktuell kein Bedarf gesehen. Die EU-Kommission begründet den Vorstoß damit, dass die unterschied­lichen Modalitäten der Entschei­dungs­findung zu Ungleichheit bei der Entwicklung des sozial­po­li­tischen acquis geführt haben und hier Lücken geschlossen werden sollten. Die Verwendung der Übergangs­klauseln liegt in der Zustän­digkeit des Europäischen Rats, der nun entscheiden kann, ob er die Anregung der EU-Kommission aufgreift.

Schwer­punkt­ver­an­staltung DAT: Unabhän­gigkeit der Justiz weltweit – DAV

Die politische Unabhän­gigkeit der Justiz ist von grundle­gender Bedeutung für eine funktio­nierende Gewalten­teilung innerhalb eines Staates. Das System der „checks and balances“ ist dann gefährdet, wenn die Justiz daran gehindert wird, ihre Aufgabe als Hüterin der Verfassung und der Grundrechte selbst­ständig zu erfüllen. Welche Rolle die Anwalt­schaft in diesem Kontext hat, soll am 16. Mai 2019 von 11.00 bis 12.30 Uhr bei der Schwer­punkt­ver­an­staltung des diesjährigen Deutschen Anwaltstags mit dem Titel: „Checks and Balances – Die Unabhän­gigkeit der Justiz im globalen Kontext und die Wächter­stellung der Anwalt­schaft“ im Fokus stehen. In dem Panel stehen einige der jüngsten Entwick­lungen auf interna­tionaler Ebene zur Diskussion, die sich negativ auf die unabhängige Justiz und damit auf die Rechts­staat­lichkeit als solche auswirken können. Dazu zählen etwa die alarmierende Situation in der Türkei, die Folgen der Justiz­re­formen in Polen und die umstrittenen Verfahren zur Ernennung von Richtern in den USA. Ergänzt wird dies durch die Perspektive aus Deutschland sowie von EU-Ebene. Mehr Informa­tionen zur Schwer­punkt­ver­an­staltung sowie zur Anmeldung finden Sie unter anwaltstag.de.

Datenaus­tausch zu Verurtei­lungen von Drittstaats­an­ge­hörigen – Rat

Neue EU-Vorschriften sollen den Informa­ti­ons­aus­tausch zwischen den Mitglieds­staaten zu Verurtei­lungen von Drittstaats­an­ge­hörigen erleichtern. Die entspre­chende Reform des Europäischen Strafre­gis­ter­in­for­ma­ti­ons­systems (ECRIS) nahm der Rat am 9. April 2019 formell an, sodass das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren hiermit abgeschlossen ist (s. Presse­mit­teilung). Damit wird ECRIS um eine zentrale Datenbank mit Informa­tionen über Verurtei­lungen von Staatenlosen und Drittstaats­an­ge­hörigen (sog. ECRIS-TCN) ergänzt. Die entspre­chende Verordnung regelt die Vorschriften für das einzurichtende zentra­li­sierte System, welche Daten darin aufzunehmen sind sowie die entspre­chenden Zugangs­rechte. Damit werden künftig die zur Identi­fi­zierung der Person notwendigen Daten zu Drittstaats­an­ge­hörigen erfasst – Informa­tionen über die Verurteilung selbst müssen aber weiterhin beim zuständigen Mitgliedsstaat angefragt werden. Eine ergänzende Richtlinie nimmt die entsprechend notwendigen Änderungen am ECRIS-Rahmen­be­schluss vor. ECRIS besteht seit 2012 und ermöglicht einen verein­fachten Informa­ti­ons­aus­tausch zu strafrecht­lichen Verurtei­lungen in der EU.

Leitlinien für Datenver­ar­beitung bei Online­dienst­leis­tungen – EDPB

Bei der praktischen Anwendung der Datenschutz­grund­ver­ordnung (DSGVO) stellen sich auch etwa ein Jahr nachdem sie anwendbar wurde noch viele Fragen – der Europäische Datenschutz­aus­schuss (EDPB) gibt nun in Bezug auf einen wichtigen Punkt Hilfestel­lungen: In seinen am 9. April 2019 veröffent­lichten Leitlinien (nur in englischer Sprache verfügbar) setzt er sich mit Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Datenver­ar­beitung zur Erfüllung eines Vertrags) speziell in Hinblick auf seine Anwend­barkeit für Online­dienst­leis­tungen auseinander. Darin wird zunächst Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO im Kontext der DSGVO insgesamt sowie weiterer datenschutz­recht­licher Vorschriften analysiert. Danach wird der Anwendungs­bereich des Paragraphen definiert, um die Notwen­digkeit der Datenver­ar­beitung zur Erfüllung eines Vertrags klar einzugrenzen. Schließlich wird die Anwend­barkeit von Art. 6 Abs. 1 b) auf eine Reihe konkreter Situationen kritisch geprüft. So vertritt der EDPB die Ansicht, dass etwa Datenver­ar­beitung zur Verbes­serung von Online­diensten oder zur verhal­tens­ba­sierten Online­werbung grundsätzlich nicht als notwendige Datenver­ar­beitung zur Erfüllung eines Vertrags anzusehen seien. Die Datenver­ar­beitung zur Persona­li­sierung von Inhalten wiederum könne einen essentiellen Teil bestimmter Online­dienste darstellen und somit notwendig für die Erfüllung eines Vertrags sein – dies müsse aber für die konkrete Dienst­leistung einzeln beurteilt werden und sei nicht zwingend der Fall.

Studien zur algorith­mischen Entschei­dungs­findung – EP

Der wissen­schaftliche Dienst des EU-Parlaments (EPRS) befasst sich in zwei Studien mit den Risiken und Chancen algorith­mischer Entschei­dungs­systeme (ADS) sowie einem möglichen Governance-Rahmen hierfür (jeweils nur in englischer Sprache verfügbar). Die erste Studie setzt sich mit den existie­renden Chancen und Risiken von ADS auseinander – sowohl für Individuen als auch den öffent­lichen Sektor. Auf dieser Basis werden eine Reihe wünschens­werter Charak­te­ristika für ADS wie Sicherheit, Privat­sphäre und Fairness entwickelt und politische Optionen zu deren Umsetzung diskutiert. In der zweiten Studie greift der EPRS die Frage auf, welcher regula­to­rische Rahmen für die Transparenz und Rechen­schafts­pflicht von ADS notwendig ist. Dazu werden Handlungs­op­tionen in Bezug auf öffentliche Sensibi­li­sierung, Rechen­schafts­pflicht bei Verwendung von Algorithmen im öffent­lichen Sektor, regula­to­rische Überwachung und Haftung und globale Zusammen­arbeit für den Governance-Rahmen präsentiert. Beide Studien setzen sich auch mit Beispielen im Bereich Justiz auseinander, insbesondere mit bereits existie­renden Systemen zur algorith­mischen Entschei­dungs­findung im amerika­nischen Strafjus­tiz­system sowie den damit verbundenen grundrecht­lichen Problemen. Die Studien dienen als Grundlage für zukünftige Diskus­sionen zum Thema algorith­mische Entschei­dungs­systeme im EU-Parlament.

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