EiÜ 17-19
Leichtere Entscheidungsfindung in EU-Sozialpolitik – KOM
Die EU-Kommission möchte den Entscheidungsprozess in der Sozialpolitik vereinfachen und schlägt dazu in einer am 16. April 2019 veröffentlichten Mitteilung vor, verstärkt eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat vorzusehen. Hintergrund ist, dass in einigen Bereichen der Sozialpolitik die Entscheidungsfindung im Rat weiterhin einstimmig erfolgen muss. Durch die sog. Übergangsklauseln kann aber ohne Änderung der Verträge zur Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit übergegangen werden. Dazu gibt es sowohl eine allgemeine Klausel (Art. 48 Abs. 7 EUV) als auch eine spezifische Klausel für die Sozialpolitik (Art. 153 Abs. 2 AEUV). Nach Analyse der EU-Kommission wäre besonders in den Bereichen Nichtdiskriminierung (Art. 19 Abs. 1 AEUV) und soziale Sicherheit und sozialer Schutz für Arbeitnehmer (Art. 153 Abs. 1 c) AEUV) der Übergang zur qualifizierten Mehrheit sinnvoll. In drei weiteren Gebieten (Entlassungen, Beschäftigungsbedingungen für Drittstaatsangehörige und kollektive Wahrnehmung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen) wird hierzu aktuell kein Bedarf gesehen. Die EU-Kommission begründet den Vorstoß damit, dass die unterschiedlichen Modalitäten der Entscheidungsfindung zu Ungleichheit bei der Entwicklung des sozialpolitischen acquis geführt haben und hier Lücken geschlossen werden sollten. Die Verwendung der Übergangsklauseln liegt in der Zuständigkeit des Europäischen Rats, der nun entscheiden kann, ob er die Anregung der EU-Kommission aufgreift.
Schwerpunktveranstaltung DAT: Unabhängigkeit der Justiz weltweit – DAV
Die politische Unabhängigkeit der Justiz ist von grundlegender Bedeutung für eine funktionierende Gewaltenteilung innerhalb eines Staates. Das System der „checks and balances“ ist dann gefährdet, wenn die Justiz daran gehindert wird, ihre Aufgabe als Hüterin der Verfassung und der Grundrechte selbstständig zu erfüllen. Welche Rolle die Anwaltschaft in diesem Kontext hat, soll am 16. Mai 2019 von 11.00 bis 12.30 Uhr bei der Schwerpunktveranstaltung des diesjährigen Deutschen Anwaltstags mit dem Titel: „Checks and Balances – Die Unabhängigkeit der Justiz im globalen Kontext und die Wächterstellung der Anwaltschaft“ im Fokus stehen. In dem Panel stehen einige der jüngsten Entwicklungen auf internationaler Ebene zur Diskussion, die sich negativ auf die unabhängige Justiz und damit auf die Rechtsstaatlichkeit als solche auswirken können. Dazu zählen etwa die alarmierende Situation in der Türkei, die Folgen der Justizreformen in Polen und die umstrittenen Verfahren zur Ernennung von Richtern in den USA. Ergänzt wird dies durch die Perspektive aus Deutschland sowie von EU-Ebene. Mehr Informationen zur Schwerpunktveranstaltung sowie zur Anmeldung finden Sie unter anwaltstag.de.
Datenaustausch zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen – Rat
Neue EU-Vorschriften sollen den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen erleichtern. Die entsprechende Reform des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) nahm der Rat am 9. April 2019 formell an, sodass das Gesetzgebungsverfahren hiermit abgeschlossen ist (s. Pressemitteilung). Damit wird ECRIS um eine zentrale Datenbank mit Informationen über Verurteilungen von Staatenlosen und Drittstaatsangehörigen (sog. ECRIS-TCN) ergänzt. Die entsprechende Verordnung regelt die Vorschriften für das einzurichtende zentralisierte System, welche Daten darin aufzunehmen sind sowie die entsprechenden Zugangsrechte. Damit werden künftig die zur Identifizierung der Person notwendigen Daten zu Drittstaatsangehörigen erfasst – Informationen über die Verurteilung selbst müssen aber weiterhin beim zuständigen Mitgliedsstaat angefragt werden. Eine ergänzende Richtlinie nimmt die entsprechend notwendigen Änderungen am ECRIS-Rahmenbeschluss vor. ECRIS besteht seit 2012 und ermöglicht einen vereinfachten Informationsaustausch zu strafrechtlichen Verurteilungen in der EU.
Leitlinien für Datenverarbeitung bei Onlinedienstleistungen – EDPB
Bei der praktischen Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellen sich auch etwa ein Jahr nachdem sie anwendbar wurde noch viele Fragen – der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) gibt nun in Bezug auf einen wichtigen Punkt Hilfestellungen: In seinen am 9. April 2019 veröffentlichten Leitlinien (nur in englischer Sprache verfügbar) setzt er sich mit Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags) speziell in Hinblick auf seine Anwendbarkeit für Onlinedienstleistungen auseinander. Darin wird zunächst Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO im Kontext der DSGVO insgesamt sowie weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften analysiert. Danach wird der Anwendungsbereich des Paragraphen definiert, um die Notwendigkeit der Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags klar einzugrenzen. Schließlich wird die Anwendbarkeit von Art. 6 Abs. 1 b) auf eine Reihe konkreter Situationen kritisch geprüft. So vertritt der EDPB die Ansicht, dass etwa Datenverarbeitung zur Verbesserung von Onlinediensten oder zur verhaltensbasierten Onlinewerbung grundsätzlich nicht als notwendige Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags anzusehen seien. Die Datenverarbeitung zur Personalisierung von Inhalten wiederum könne einen essentiellen Teil bestimmter Onlinedienste darstellen und somit notwendig für die Erfüllung eines Vertrags sein – dies müsse aber für die konkrete Dienstleistung einzeln beurteilt werden und sei nicht zwingend der Fall.
Studien zur algorithmischen Entscheidungsfindung – EP
Der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments (EPRS) befasst sich in zwei Studien mit den Risiken und Chancen algorithmischer Entscheidungssysteme (ADS) sowie einem möglichen Governance-Rahmen hierfür (jeweils nur in englischer Sprache verfügbar). Die erste Studie setzt sich mit den existierenden Chancen und Risiken von ADS auseinander – sowohl für Individuen als auch den öffentlichen Sektor. Auf dieser Basis werden eine Reihe wünschenswerter Charakteristika für ADS wie Sicherheit, Privatsphäre und Fairness entwickelt und politische Optionen zu deren Umsetzung diskutiert. In der zweiten Studie greift der EPRS die Frage auf, welcher regulatorische Rahmen für die Transparenz und Rechenschaftspflicht von ADS notwendig ist. Dazu werden Handlungsoptionen in Bezug auf öffentliche Sensibilisierung, Rechenschaftspflicht bei Verwendung von Algorithmen im öffentlichen Sektor, regulatorische Überwachung und Haftung und globale Zusammenarbeit für den Governance-Rahmen präsentiert. Beide Studien setzen sich auch mit Beispielen im Bereich Justiz auseinander, insbesondere mit bereits existierenden Systemen zur algorithmischen Entscheidungsfindung im amerikanischen Strafjustizsystem sowie den damit verbundenen grundrechtlichen Problemen. Die Studien dienen als Grundlage für zukünftige Diskussionen zum Thema algorithmische Entscheidungssysteme im EU-Parlament.