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SN 61/12: § 18a Aufent­halts­gesetz: Aufent­halts­er­laubnis für qualifi­zierte Geduldete zum Zwecke der Beschäf­tigung

Stellungnahme des Deutschen Anwalt­vereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht zu § 18a Aufent­halts­gesetz: Aufent­halts­er­laubnis für qualifi­zierte Geduldete zum Zwecke der Beschäf­tigung

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