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Presse­mit­tei­lungen Arbeits­ge­mein­schaften - IT-Recht

IT 02/18: Mehr Transparenz: Arbeits­ge­mein­schaft IT-Recht des DAV fordert Open-Source-Lösung für das besondere elektro­nische Anwalts­postfach

Berlin (DAV). Gravierende Sicher­heits­probleme und technische Mängel haben dazu geführt, dass das besondere elektro­nische Anwalts­postfach (beA) kurz vor dem Jahres­wechsel von der BRAK abgeschaltet wurde. Die Probleme rund um den neuen Dienst haben legen eine Forderung nahe: Das beA sollte freie Software werden.

Die Arbeits­ge­mein­schaft IT-Recht im Deutschen Anwalt­verein (DAV), davit, fordert, den Programmcode der beA-Software unter einer Open-Source-Lizenz zu veröffent­lichen. Ebenso muss der weitere Entwick­lungs­prozess transparent gestaltet werden. „Wir setzen uns für eine offene und klare Informa­ti­ons­politik zur beA-Anwendung ein“, erklärt Rechts­an­wältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Vorsitzende von davit, der DAV-Arbeits­ge­mein­schaft IT-Recht. „Zu dieser Transparenz gehört auch Quellcode-Transparenz.“ Diese Forderungen stellt auch die FSFE (Free Software Foundation Europe e.V.).

Optimierung von Datenschutz und IT-Sicherheit durch Offenlegung des Quellcodes

Die Offenlegung des Programmcodes führt regelmäßig zu einer deutlich höheren Sicherheit der Anwendung und besserem Datenschutz. Das ist im Fall des beA umso wichtiger, da hier vertrauliche Mandan­tendaten im Zentrum der Kommuni­kation stehen. Der Schutz dieser Daten genießt oberste Priorität. Ziel sollte deshalb eine (zumindest teilweise) Offenlegung des Quellcodes – insbesondere von gegebe­nenfalls neu zu entwickelnden beA-Software-Bestand­teilen – sein.

Open Source ermöglicht kontinu­ierliche Kontrolle

Die Erfahrung von IT-Rechts­an­wälten zeigt, dass Nutzer proprietärer Software nicht selten spät oder gar nicht über Sicher­heits­lücken informiert werden. Demgegenüber liegt dem Open-Source-Prinzip liegt der Gedanke zugrunde, dass jeder – ob interes­sierter Laie oder ausgewiesener Fachmann – Zugriff auf die Software hat, sie überprüfen und so technische Mängel und Sicher­heits­lücken aufdecken kann. Praktisch bedeutet das, dass die Anwendung ein kontinu­ier­liches „Screening“ durchläuft. So können unabhängige Experten Schwach­stellen frühzeitig entdecken und schnell auf Sicher­heits­an­for­de­rungen reagieren.

Die davit veranstaltet am 1. Februar 2018 gemeinsam mit dem Berliner Anwalts­verein eine offene Diskussion unter dem Titel  „Status des beA und digitale Anwalt­schaft – Anforde­rungen und Transpa­renz­for­de­rungen für die Anwendungen und den laufenden Betrieb“. Erfahren Sie hier mehr!

www.davit.de

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