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Presse­mit­tei­lungen - Verbraucher

Nr. 03/16: Autofahren im Winter: Auf Blitzeis vorbereitet sein

Berlin (DAV). Je tiefer die Temperaturen fallen, desto weniger Spaß macht es, mobil zu sein. Für Autofahrer ist der Winter am gefähr­lichsten: Schnee, Straßen­glätte und vor allem das tückische Blitzeis erhöhen das Risiko für Unfälle. Autofahrer sollten wissen: Sie müssen ihre Fahrweise dem winter­lichen Wetter anpassen – und gegebe­nenfalls in Schritt­ge­schwin­digkeit fahren. Darüber informiert die Deutschen Anwalt­auskunft.

„Autofahrer sollten sich stets, besonders bei Glätte, wie ein Idealfahrer verhalten – das heißt, sie müssen alles tun, was möglich ist, um einen Unfall zu vermeiden“, sagt Rechts­an­wältin Dr. Daniela Mielchen von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Das Auto stehen lassen sollten aber besser jene, die sich das Fahren bei Schnee und Glatteis nicht zutrauten. Habe der Autofahrer sein Fahrzeug den Witterungs­ver­hält­nissen entsprechend ausgerüstet und fahre mit äußerster Sorgfalt, könne er sich auf die Straße wagen.

Angenommen, es kommt doch zu einem Unfall wegen Glatteis, stellt sich wie bei jedem Unfall die Frage nach der Haftung. Ist das Kfz aufgrund des Glatteises ins Rutschen geraten oder hat der Autofahrer die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren, wird regelmäßig eine Mithaftung des Fahrers angenommen. „Wenn ein Fahrzeug­führer bei Glatteis die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, spricht ein Anscheins­beweis dafür, dass er entweder nicht mit den Straßen- und Witterungs­ver­hält­nissen angepasster Geschwin­digkeit gefahren ist oder aber aus Unacht­samkeit ein Fahrmanöver gestartet hat, dass den Witterungs­ver­hält­nissen nicht angemessen war“, erklärt Rechts­an­wältin Mielchen.

Der Grund dafür ist, dass der Fahrer bei winter­lichem Wetter seine Fahrweise anpassen muss. Dazu ist notwendig, dass der Autofahrer jederzeit gefahrlos lenken und rechtzeitig anhalten können muss. Im Notfall muss man in Schritt­ge­schwin­digkeit fahren.

Gleiches gilt bei Blitzeis. Dem Sichtfahrgebot § 3 Abs.1 Straßen­ver­kehrs­ordnung zufolge muss jeder Autofahrer so fahren, dass er bei einem plötzlich aufkom­menden Hindernis oder ähnlichem – dazu zählt auch Blitzeis – anhalten oder ausweichen kann. Autofahrer müssen also theoretisch auf alles vorbereitet sein. „Blitzeis ist keine höhere Gewalt, die eine Haftung des Autofahrer entfallen ließe“, fügt die Rechts­an­wältin hinzu. Es gelten die Maßstäbe, die auch bei gewöhn­licher Straßen­glätte anzuwenden seien.

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