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Presse­mit­tei­lungen - Verbraucher

Nr. 65/15: Zerwürfnis mit Ehepartner des Mitarbeiters rechtfertigt keine Kündigung

Aachen/Berlin (DAV). Ein Streit oder Fehlver­halten des Ehepartners einer Arbeit­nehmerin kann nicht dazu führen, dieser zu kündigen. Eine solche Kündigung ist unwirksam. Die Deutsche Anwalt­auskunft informiert über eine Entscheidung des Arbeits­ge­richts Aachen vom 30. September 2015 (AZ: 2 Ca 1170/15).

Der Arbeitgeber ist Orthopäde, seine Mitarbeiterin als Arzthelferin beschäftigt. Den Ehemann der Arzthelferin beauftragte der Arzt mit dem Umbau der Praxisräume und seines Privat­hauses. Infolge dessen kam es zu einem Streit mit dem Ehemann. Der Orthopäde behauptete, geschlagen und gewürgt worden zu sein. Er kündigte seiner Arzthelferin.

Die Kündigungs­schutzklage war erfolgreich. Ein mögliches Fehlver­halten des Ehemannes rechtfertige keine Kündigung der Mitarbeiterin. Die Rechts­sphären der Eheleute seien voneinander getrennt zu betrachten.

Information: www.anwalt­auskunft.de

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