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Presse­mit­tei­lungen - Rechts­politik

PM 19/19: Schnel­ligkeit ist keine Lösung – Deutscher Anwalt­verein lehnt StPO-Reform ab

Berlin (DAV). Morgen wird der Bundestag den Gesetz­entwurf zur „Moderni­sierung des Strafver­fahrens“ beschließen. Diese sogenannte „Moderni­sierung“ verdient ihren Namen nicht. Die Reform verspricht Effek­tivität – erreichen wird sie allenfalls einen schnelleren Verfah­rens­ab­schluss auf Kosten von Beschul­dig­ten­rechten.

Es gibt keine wissen­schaftliche Grundlage für die Behauptung, dass Gerichts­ver­fahren immer länger dauern. Ebenso wenig fand bisher eine Evaluation der letzten Reform 2017 und der dato beschlossenen Beschrän­kungen der Vertei­di­gungs­rechte statt.

Geplant ist nun unter anderem, das Beweis­an­tragsrecht weiter zu beschneiden. Gerichte sollen Beweis­anträge unter dem Stichpunkt „Verschlep­pungs­absicht“ ohne förmlichen Beschluss ablehnen können. Damit stellt der Entwurf die Anwalt­schaft unter einen General­verdacht der Prozess­sa­botage. Beweis­anträge dienen dazu, die Rechte des Beschul­digten zu wahren und seine Stellung als Verfah­rens­subjekt zu gewähr­leisten. Darüber hinaus sind sie die einzige Möglichkeit seitens der Vertei­digung, mit dem Gericht zu kommuni­zieren, da es im Strafprozess keinen Anspruch auf ein Rechts­ge­spräch gibt. Was wir im Strafver­fahren aber dringend benötigen, sind Kommuni­kation und Transparenz.

Der aktuelle Entwurf beinhaltet weiterhin keine audio­vi­suelle Dokumen­tation der Haupt­ver­handlung. Die Beweis­aufnahme wird im deutschen Strafprozess noch immer durch handschriftliche Notizen des Richters dokumentiert. Dass dieser Umstand zunehmend auch politisch angemahnt wird, ist begrüßenswert – und überfällig. Der DAV sieht hier dringenden Nachbes­se­rungs­bedarf: Der Rechtsstaat braucht ein Strafver­fahren, das sich der Wahrheits­findung und Rechts­si­cherheit verschreibt und nicht der schnellst­mög­lichen Erledigung!

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