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Presse­mit­tei­lungen - Rechts­politik

PM 7/17: DAV gegen Einführung der Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ

Anwalt­verein lehnt Erweiterung des Einsatzes von Staats­tro­janern im Eiltempo ab

Berlin (DAV). Die geplante Gesetzes­än­derung zur Quellen-TKÜ und Online­durch­suchung schafft nach Ansicht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) eine Rechts­grundlage für schwer­wiegende Eingriffe in die Persön­lich­keits­rechte der Betroffenen und stößt auf verfas­sungs­rechtliche Bedenken.

Die Koaliti­ons­frak­tionen wollen einen Gesetz­entwurf der Bundes­re­gierung „zur Änderung des Strafge­setz­buches, des Jugend­ge­richts­ge­setzes, der Strafpro­zess­ordnung und weiterer Gesetze“ (Bundes­tags­drucksache 18/11272) vom 22. Februar 2017 im laufenden Gesetz­ge­bungs­ver­fahren mit einem Änderungs­antrag um ein brisantes Kapitel erweitern.

Ging es zuvor um die Frage des Fahrverbots als allgemeine Sanktion und den Richter­vor­behalt bei der Blutentnahme, hat der Entwurf nunmehr einen neuen Schwerpunkt mit der Einführung der „Quellen-TKÜ“ und der „Online-Durchsuchung. Damit sollen sogenannte Staats­trojaner zugelassen werden, also Programme, die unbemerkt Computer und Mobilte­lefone von Verdächtigen ausspähen können.

Der Entwurf geht in seiner Bedeutung damit weit über die bisher im Entwurf enthaltenen Regelungen hinaus und dürfte an Eingriffstiefe und Konsequenzen den „großen Lausch­angriff“ deutlich überbieten. „Angesichts dieser Eingriffstiefe ist bereits das von der Bundes­re­gierung und den Regierungs­parteien gewählte Verfahren eines nachträglich eingebrachten Änderungs­antrags verfas­sungs­rechtlich äußerst bedenklich. Gesetzes­vor­schläge, die derartig gravierende Grundrechts­ein­griffe mit sich bringen, dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sie versteckt in einem Änderungs­antrag eingebracht werden, um ohne Diskussion und mit großer Eile durchgesetzt zu werden.“, so DAV-Präsident Rechts­anwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Die Datener­he­bungen, die durch die Änderung ermöglicht würden, führten zu einem umfassenden staatlichen Einblick in die Gefühls- und Gedankenwelt des Betroffenen und seien deshalb äußerst bedenklich. Auch seien die geplanten Maßnahmen in keiner Weise eilbedürftig und sollten in der nächsten Wahlperiode erneut beraten werden.

Der Änderungs­antrag war am Mittwoch, den 31. Mai 2017 Gegenstand einer öffent­lichen Anhörung im Rechts­aus­schuss. Zugelassen werden soll zum einen die Quellen-TKÜ, die das Abhören von Telefonaten und die Überwachung anderer Formen elektro­nischer Kommuni­kation ermöglicht, indem man sich in den Übertra­gungsweg durch Abfangen der Daten einschaltet, noch bevor sie verschlüsselt werden.

Zum anderen soll die Online-Durchsuchung zugelassen werden, also das Durchsuchen eines kompletten elektro­nischen Gerätes nach verdächtigen Daten. In beiden Fällen werden Programme (Staats­trojaner) eingesetzt, die unbemerkt Computer und Mobilte­lefone von Verdächtigen ausspähen können. Je nach Beschaf­fenheit kann es ein solcher Trojaner auch ermöglichen, eingebaute Mikrofone und Kameras zu aktivieren.

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