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SN 29/16: Algerien, Marokko, Tunesien als sichere Herkunfts­staaten einstufen

Die Einstufung ist weder mit der EU-Verfah­rens­richtlinie vereinbar, noch entspricht sie den Kriterien, die das Bundes­ver­fas­sungs­gericht im Urteil vom 14.05.1996 aufgestellt hat.

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