Der Deutsche Anwaltverein hat im Jahr 2001 die Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins“ ins Leben gerufen, um einen Beitrag für mehr Toleranz in unserer Gesellschaft zu leisten. Und das bedeutet für uns: Intoleranz gegenüber jeder Form von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit.
Die Stiftung unterstützt bedürftige Opfer rechtsextremistischer oder politisch motivierter Straftaten, indem sie es ihnen ermöglicht, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Nebenklageverfahren zu beauftragen. Opfer dürfen in dieser Notlage nicht allein gelassen werden!
Die Nebenklage ist Teil des Opferschutzes. So kann das Opfer einer Straftat am Strafverfahren nicht nur als Zeuge, sondern als Verfahrensbeteiligter mitwirken. Durch die Rechte, die der Nebenkläger hat, kann er aktiv zur Aufklärung der Straftat beitragen.
So kann der Nebenkläger beispielsweise:
- Anträge in der Hauptverhandlung stellen,
- hat das Recht zur dauernden Anwesenheit in der Hauptverhandlung,
- kann Fragen an Zeugen, den Angeklagten oder Sachverständige stellen,
- hat Beanstandungs- und Beweisantragsrechte, und
- das Recht zum eigenen Plädoyer.
Diese Rechte und Belange könnten bedürftige Opfer oft nicht wahrnehmen, wenn es die Stiftung nicht gäbe. Denn die Gerichte lehnen die Anträge auf Beiordnung eines Nebenklagevertreters oft mit der Begründung ab, dass das Opfer seine Interessen selbst wahrnehmen könne und dies auch zumutbar sei.
Aber gerade das ist aufgrund der schweren psychischen Folgen, die rechtsextremistisch oder politisch motivierte Straftaten für die Opfer haben, häufig erschwert. Auch werden die Opfer durch die Gerichtsverhandlung wieder psychisch schwer belastet, so dass sie nicht in der Lage sind, ihre Rechte effektiv zu nutzen. Doch das ist wichtig! Und hier hilft die Stiftung, indem sie die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung vor Gericht übernimmt.