Beispielfälle, bei denen die Stiftung "Contra Rechtsextremimsus" unterstützt:
Opferhilfe
Eine Gruppe Rechtsradikaler hat die Besucher der Ausstellungseröffnung „miss painting“ im Kunsthaus Erfurt angegriffen. Sie riefen faschistische Parolen wie „Sieg Heil“, „Heil Hitler“, vollzogen den Hitlergruß, machten antisemitischen Bemerkungen und griffen schließlich Besucher und Betreiber des Kunsthauses an. Der Mandant, der Kurator der Ausstellung ist, wurde von mehreren Angreifern zusammengeschlagen. Dabei wurde ihm das Nasenbein gebrochen. Andere Besucherinnen und Besucher erlitten ebenfalls erhebliche Verletzungen. Die sehr spät am Ort eintreffende Polizei sah sich schließlich ebenfalls Angriffen ausgesetzt, wobei eine Polizistin verletzt wurde.
Lesen Sie hier einen Artikel von Deutschland Today.
Die betroffene Familie (Eltern und zwei Kinder) hatte am Tattag Besuch. Als sie diesen zum Auto begleiteten und alle gemeinsam auf der Straße vor dem Haus standen, begannen die Beschuldigten vom Balkon aus harte Kartoffeln und grüne Gurken auf die Personengruppe zu werfen und sie rassistisch zu beleidigen. Eine der Gurken traf eines der Kinder der Familie. Das Kind erlitt einen Schock und begann verzweifelt zu weinen, während der Bewurf andauerte. Seit dem Vorfall leidet besonders das getroffene Kind unter Angstzuständen und weiteren psychischen Folgen.
Urteil:
Das Ermittlungsverfahren gegen den Täter wurde eingestellt, da nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bestand.
Das Verfahren gegen die beteiligte Täterin wurde in der Hauptverhandlung gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die Mandantin ist deutsche Staatsangehörige mit syrischer Abstammung. Am Tattag hielt sich
mit ihrem Verlobten und ihren Eltern auf einem Volksfest in Eisleben auf. Plötzlich und ohne Vorwarnung kam von hinten eine männliche Person und schlug dem Verlobten der Mandantin mittels eines Schlaggegenstandes mit voller Wucht auf den Kopf und sagte dazu: „Das habt ihr nun davon, ihr Ausländer.“ Der Angreifer schlug immer weiter auf den Kopf ein und rief: „Ihr scheiß Ausländer, macht euch raus hier!“ Dann kamen zwei bis drei weitere Angreifer, die mit einem Schlagstock ausgerüstet waren und schlugen auf die Mandantin und ihre Eltern ein.
Die Mandantin erlitt schwere Verletzungen und ist seit dem Vorfall in psychiatrischer Behandlung. Auch ist die Familie aufgrund des Vorfalls aus Eisleben weggezogen.
Lesen Sie hier einen Artikel der Mitteldeutschen Zeitung.
Urteil:
Das Landgericht Halle hat die drei Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Der Mandant betrat den U-Bahnhof Seestraße in Berlin. Dort wurde er zunächst ohne ersichtlichen Grund von einem Mann angesprochen und gefragt, ob seine Haare echt seien. Der Mandant forderte den Mann auf, ihn in Ruhe zu lassen. Daraufhin zeigte dieser ihm den Mittelfinger und beschimpfte ihn mehrfach als „Nigger“. Daraufhin blieb der Mandant stehen und spuckte dem Mann ins Gesicht. In der Folge spuckte der Mann zurück, schlug den Mandanten mit der Faust ins Gesicht, trat gegen sein Knie und stieß ihn schließlich derart, dass der Mandant ins Gleisbett fiel. Da zu diesem Zeitpunkt keine U-Bahn einfuhr, konnte sich der Mandant aus dem Gleisbett herausbewegen.
Urteil:
Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
In diesen Fällen kann und konnte die Stiftung durch Ihre Spenden helfen.
Im Namen der Geschädigten danken wir Ihnen an dieser Stelle herzlich dafür.
Seit Gründung der Stiftung im Jahr 2001 konnten wir bereits in über 400 Fällen helfen.