Patientenverfügung für Demente
Patientenverfügung für Demente
Thema:
Die Zahl der Demenzkranken in Deutschland steigt seit Jahren. In vielen Fällen wird erst sehr spät an die Möglichkeit einer Patientenverfügung gedacht. Dann stellt sich die Frage, ob der Betreffende noch in der Lage ist, rechtskräftig eine solche Verfügung zu errichten. Wenn ein Bevollmächtigter benannt ist, stellen sich im Verlauf der Demenz häufig schwierige medizinische und ethische Fragen. Diese Fragen werden unter juristischen und medizinischen Gesichtspunkten besprochen.
Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten, der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft
Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten, der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft
- aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten, der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft
IIm Rahmen dieses Seminars werden die versierten Referenten zu ihren jeweiligen Erfahrungen und den Entwicklungen rund um das Arzthaftungsrecht aus ihren eigenen Fachbereichen und den dort gewonnenen Perspektiven referieren.
Die Veranstaltung verspricht einen spannenden Austausch und intensive Aufklärung.
Wir freuen uns, Ihnen folgendes Programm anbieten zu können
"Jüngere höchstrichterliche Rechtsprechung zur Arzthaftung"
Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Universität zu Köln
- Hygienemängel
- Schockschaden nach Behandlungsfehler
- Grobe Berufspflichtverletzung
- Hypothetische Einwilligung
- Haftung für Lebensverlängerung
- Grenzen der ärztlichen Garantenstellung bei Suizidbegleitung
"Dauer des Arzthaftungsprozesses"
Vors. Richter am OLG Köln Dr. Peter Thurn
- Die Rolle der Beteiligten im Arzthaftungsprozess
- Verfahrensrechtliche sowie materiellrechtliche Hemmnisse
- Die Rolle der Entscheidungen des BGH
- Unsicherheiten und Schwierigkeiten des selbstständigen Beweisverfahrens
"Aktuelle Entwicklungen beim immateriellen Schaden".
RA Bernd Schwarze, Köln
- Taggenaues Schmerzensgeld
"Arzthaftungsrecht aus Sicht des Patienten/Innenanwalts"
RA Dr. Roland Uphoff, Bonn
- Situation des geschädigten Patienten im Arzthaftungsverfahren
- Zivilprozessuale Probleme für den Patienten
- Dilemma "Sachverständigenhörigkeit"
- Höhe des Schmerzensgeldes und Schadenersatz bei Arzthaftungsfallen
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"Arzt- und Krankenhaushaftpflichtversicherung"
RA Patrick Weidinger, Deutsche Ärzteversicherung, Wiesbaden
- Unwägbarkeiten bei Tarifkalkulation und Reservebildung
- "Besondere Tätigkeiten" im Versicherungsantrag
- Versicherungsbedingungen und Empfängerhorizont
- Relevanz von Gesetzesnovellen und Rechtsprechung für die Schadenprognose
- Sein und Schein des medizinischen Standards
- Möglichkeiten des Risikomanagement
Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 100,00
Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 120,00
Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 140,00
inkl. Seminarunterlagen, Mineralwasser im Tagungsraum, Kaffeepause, kostenfreies W-LAN
Eine Teilnahmebescheinigung wird gemäß § 15 FAO für 5 Stunden erteilt.
Lebensende, Palliativversorgung und das Recht
Lebensende, Palliativversorgung und das Recht
Die Palliativversorgung ist in den letzten Jahren erheblich ausgebaut worden. Gleich sind Versorgungsmängel und (leistungs-)rechtliche Lücken evident. Auch sonst sind im Bereich medizinischer Behandlungen viele rechtliche Fragen und medizinische Vorgehensweisen umstritten: Der Arzthaftungssenat des Bundesgerichtshofes hat im April entschieden, dass Weiterleben aufgrund medizinischer Behandlung kein Schaden sein kann, das Bundesverfassungsgericht entscheidet darüber, ob das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung(§ 217 StGB) verfassungsgemäß ist, der für das Betreuungsrecht zuständige 12. Senat des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen konkretisiert.
In der Veranstaltung wird das Leistungsrecht der SGB 5 und SGB 11 zu Palliativversorgung, sowie die aktuelle Rechtsprechung der Bundesgerichte zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und erlaubter und verbotener Sterbehilfe thematisiert und erläutert, sowie die Bedeutung dieser Instrumente in der palliativmedizinischen Versorgung und deren Sichtweise auf verschiedene Formen der Sterbehilfe erläutert.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist Fachanwalt für Medizinrecht und Lehrbeauftragter am Zentrum für Medizinrecht der Georg-August-Universität Göttingen. Er ist Sprecher der Sektion Rechtsberufe in der DGP. Er hat mehrere Bücher über bioethische Debatten verfasst und schreibt über Medizin und Recht für juristische Fachzeitungen, aber auch das Feuilleton der FAZ.
Prof. Dr. Lukas Radbruch ist Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Bonn und Leiter des Zentrums für Palliativmedizin am Malteser Krankenhaus Seliger Gerhard Bonn / Rhein-Sieg. Er ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der International Association for Hospice and Palliative Care. Er ist Mitherausgeber der Zeitschriften Leidfaden und Der Schmerz und des Lehrbuchs für Palliativmedizin.
Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 160,00
Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 180,00
Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 200,00
inkl. Seminarunterlagen, Mineralwasser im Tagungsraum, Kaffeepausen, Mittagessen, kostenfreies W-LAN
Eine Teilnahmebescheinigung wird gemäß § 15 FAO für 8 Stunden erteilt.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
SEMINARINHALT
Freitag, der 20.02.2020, 13:30 -19:00 Uhr - fünf Zeitstunden
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Familienrechtler, Erbrechtler, Sozialrechtler, Medizinrechtler – sie alle kennen die Frage von Mandanten: Was ist, wenn ich einmal nicht mehr selber über mich entscheiden kann? Nicht jeder Mensch, der nicht mehr für sich selbst bestimmen kann, braucht die gleiche Vorsorgeplanung. Vorsorgegestaltung ist (anwaltliche) Maßarbeit. Man muss etwas über die Vorsorgevollmacht und ihre Alternative, die gesetzliche Betreuung, wissen, um sich für oder gegen die eine oder andere Lösung entscheiden zu können, insbesondere über ihre Probleme in der Praxis (Der Streit um die wirksame Vollmacht/der Missbrauch der Vollmacht).
Und: Vorsorgebevollmächtigter oder Betreuer brauchen „ Regieanweisungen“, um den Willen des Betroffenen umsetzen zu können: Die Patientenverfügung ist eine solche „Regieanweisung“ in gesundheitlichen Belangen, der nach dem Willen des Gesetzgebers im Gespräch nach § 1901 b BGB „Geltung verliehen werden muss“.
Das Seminar stellt die Mittel der individuellen Vorsorgeplanung und ihre Umsetzungsfragen aus der Praxis vor.
Ihre Referentin: Dr. Gudrun Doering-Striening, Rechtsanwältin, FAin Familienrecht, FAin Sozialrecht
Online-Seminarreihe Arzthaftungsrecht: Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2020 - 1. Quartal
Online-Seminarreihe Arzthaftungsrecht: Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2020 - 1. Quartal
Worum geht es?
Arzthaftungsrecht ist Fallrecht. Dieses Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand. Die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung wird anhand der jüngsten veröffentlichten Entscheidungen umfassend behandelt. So erhalten Sie schnelle Informationen für Ihre tägliche Praxis.
§ 13 Abs. 3a SGB V, Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Liposuktion, bariatrische Operationen
§ 13 Abs. 3a SGB V, Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Liposuktion, bariatrische Operationen
weitere Informationen finden Sie hier
Erfolgreiche Abwehr von Arzthaftungsklagen
Erfolgreiche Abwehr von Arzthaftungsklagen
Worum geht es?
Im Arzthaftungsrecht hat die Rechtsprechung die Klägerseite mit erheblichen Beweiserleichterungen deutlich gestärkt. Themenkomplexe wie Befunderhebung und Aufklärungserfordernisse sind von zentraler Bedeutung. Fallbeispiele aus der Praxis illustrieren den Umgang mit den aktuell relevanten Themenkomplexen. Anhand aktueller Rechtsprechung werden mögliche Verteidigungsstrategien erläutert. Strategische Gesichtspunkte bei der Prozessvorbereitung und im Prozess erhalten besonderes Gewicht.
Online-Seminar: Notarztrecht
Online-Seminar: Notarztrecht
Worum geht es?
Durch das Seminar werden Ihnen grundlegende Kenntnisse des Aufbaus des Rettungsdienstes sowie die Strukturen und Organisationen des Notarztdienstes vermittelt. Der Schwerpunkt des Seminars liegt in den Haftungsgrundlagen und den prozessualen und materiell-rechtlichen Besonderheiten im Bereich des Notarztrechts.
Aktuelles Apothekenrecht
Aktuelles Apothekenrecht
Worum geht es?
Apothekerinnen und Apotheker unterliegen wie kaum ein anderer Berufszweig engmaschigen Reglementierungen. Zugleich sind sie Unternehmer/-innen. Das Seminar zeigt Ihnen Möglichkeiten und Grenzen im Apothekenalltag auf. Lernen Sie, wie Sie Ärger mit Aufsichtsbehörden und Konkurrenten vermeiden. Sie erfahren, wie die Rechtsprechung apothekenrechtliche Vorschriften auslegt. Auch Schnittstellen zum Wettberwerbsrecht werden aufgezeigt.
Das ärztliche Berufsrecht
Das ärztliche Berufsrecht
SEMINARINHALT
Donnerstag, der 07. Mai 2020, 13:30 - 19:00 Uhr - fünf Zeitstunden
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- Zusammenarbeit mit anderen Heilberufen
- Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Sektorübergreifende Tätigkeiten
- Vorlage von Verträgen bei LÄK/Clearingstellen
- Beteiligung an Unternehmen im Gesundheitswesen
- Korruption
- Fernbehandlung
- Rechtsprobleme in der Reproduktionsmedizin
- ausgewählte Fragen der Honorarabrechnung
- Migration der Heilberufe
- Rücknahme und Widerruf der Approbation
Spezielle Fragen an den Referenten können von den Teilnehmern bis vier Wochen vor Seminartermin eingereicht werden.
Ihr Referent: Dr. Rudolf Ratzel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, München