150 Jahre Deutscher Anwaltverein

1871 gegründet, 1933 gleichgeschaltet, 1948 neu gegründet: Der DAV als die freie Stimme der Anwaltschaft

Der Deutsche Anwaltverein ist im August 1871 gegründet worden. Bayerischer und Preußischer Anwaltverein hatten die Initiative ergriffen. Ihr Ziel: Die Freiheit der Advokatur im Deutschen Reich zu verwirklichen. Gekämpft wurde für die anwaltliche Selbstverwaltung, die die Rechtsanwaltsordnung 1878 mit den Rechtsanwaltskammern brachte. Der DAV als Verein der Anwälte stand im Kaiserreich für das Aufblühen der Rechtspraxis (mit der von ihm herausgegebenen Juristischen Wochenschrift), professionalisierte sich nach der Krise 1907 bis 1909 und wurde 1933 von den Nazis gleichgeschaltet. 1948 wieder gegründet als Verein der Anwaltvereine ist der DAV bis heute die freie Stimme der Anwaltschaft. Der DAV bietet das größte Anwaltsnetzwerk und unterstützt Anwältinnen und Anwälte im Anwaltsberuf.