Lange galt: Der „Syndikus“ ist ein Nullum. Erst das „Syndikusgesetz“ hat 2016 Klarheit für angestellte Anwältinnen und Anwälte in Unternehmen geschaffen. Warum der DAV für (und die Kammern gegen) Syndika waren und wie das Bundessozialgericht 2014 zum Katalysator wurde, erfahren Sie in dieser Folge von zuRechtgehört! Anwaltsrecht mal als Krimi.
Sie wollen mehr wissen über die Geschichte der Anwaltschaft? Material, Hintergründe und Einschätzungen zu dieser Podcastfolge bieten:
Prof. Hans-Jürgen Hellwig, „Der Syndikusanwalt – neue Denkansätze“, AnwBl 2015, 2-12
Dr. Peter Hamacher, Anwälte und ihre Geschichte, „Der Syndikusanwalt“
Dr. Peter Hamacher, „Der Syndikusanwalt ist kein Anwalt 2. Klasse“, AnwBl 2011, 42-45
Prof. Dr. Hanns Prütting, „Das Anstellungsverhältnis des Syndikusanwalts“, AnwBl 2001, 313-319
Prof. Dr. Hanns Prütting, „Die Unabhängigkeit des Syndikusanwalts“, AnwBl 2009, 402-405