Der Deutsche Anwaltverein blickt im Jahr 2021 auf 150 Jahre Anwaltsgeschichte zurück: Neben Erfolgen für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit und die stetige Erneuerung der Anwaltschaft werden auch Tiefpunkte in der DAV-Geschichte sichtbar. So hat sich der DAV noch 1922 gegen Frauen als Anwältinnen ausgesprochen, 1933 versagt und das in der Nachkriegszeit lange nicht aufgearbeitet. Zugleich blickt der DAV in die Zukunft: Beweis ist das Leitbild des DAV und seiner Mitgliedsvereine, das die Mitgliederversammlung im September 2020 beschlossen hat.
Der Zeitstrahl zur DAV-Geschichte ist von Tim Sander von der Agentur Timefab verfasst worden. Konzeptionell mitgearbeitet haben als beratende Rechtsanwältin und Notarin a.D. Jutta Wagner (Berlin), Rechtsanwalt Felix Busse (Troisdorf), Rechtsanwalt Michael Dudek (München) und Rechtsanwalt Dr. Tilmann Krach (Mainz). In der DAV-Geschäftsstelle haben das Projekt begleitet Rechtsanwältin Uta Katharina Schmidt und Rechtsanwalt Dr. Nicolas Lührig.