Vom 9. bis 11. Juni 1971 feierte der DAV in Franken im Rahmen des 36. Anwaltstags sein 100-jähriges Bestehen. Zum Auftakt kehrten Präsidium und Vorstand des DAV, angeführt von Präsident Werner Deuchler (1970–1974), nach Bamberg zurück. Dort enthüllte man an der Villa Concordia, der Gründungsstätte des DAV, eine Gedenktafel. Am 10. Juni kam ebenfalls in Bamberg die Mitgliederversammlung des DAV zusammen, unter anderem um die Gründung der Stiftung „Preis der deutschen Anwaltschaft“ bekannt zu geben. Im Anschluss erfolgte die Präsentation des Buchs „Die deutschen Rechtsanwälte, 1871–1971“ von Fritz Ostler. Aus heutiger Sicht ist das vom DAV beauftragte Werk problematisch: Einerseits gilt Ostlers Abhandlung, trotz einiger tendenziöser Passagen, neben den Monografien von Weißler (1905) und Busse (2009) bis heute als Standardwerk der anwaltlichen Geschichtsschreibung. Andererseits stand Ostler nachweislich, belegt unter anderem durch seine Mitgliedschaft im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB), dem Nationalsozialismus nahe. Dass der DAV gerade Fritz Ostler beauftragte, eine Geschichte der deutschen Anwaltschaft zu verfassen, ist somit ein weiterer Beleg dafür, dass eine Bereitschaft zur kritischen Aufarbeitung der NS-Zeit zu Beginn der 1970er Jahre noch nicht vorhanden war. Den Abschluss fanden die Jubiläumsfeierlichkeiten am 11. Juni mit einem Festakt in der Nürnberger Meistersingerhalle zu dem der DAV neben weiteren Ehrengästen Bundesjustizministers Gerhard Jahn begrüßen durfte.
Die Jubiläumsfeier des DAV war insgesamt kaum von selbstzufriedener Rückschau geprägt, sondern richtete den durchaus skeptischen Blick auf das Jetzt und das Morgen – etwa im Festvortrag des Hamburger Rechtsanwalts (und späteren DAV-Präsidenten) Hans-Jürgen Rabe mit dem Titel „Der Beruf des Anwalts – Herausforderung in Gegenwart und Zukunft“. Rabe prognostizierte eine Ausbildung des Staates zum umfassenden wirtschaftlichen, sozialen und technologischen Planungsorganismus, der nahezu alle Lebensbereiche durchdringen werde. Daraus ergebe sich eine Ausprägung des Denkens in Rechten und Pflichten sowie eine wachsende Einengung der Privatsphäre. Die Anwaltschaft habe in dieser veränderten Welt einen ideologiefreien Standort zwischen den widerstreitenden Interessen einzunehmen und einerseits den Institutionen des Staates zu dienen und andererseits das Individuum vor der Allmacht des Staats sowie privater Gruppierungen zu schützen.
25 Jahre später gab der Bonner Rechtsanwalt Konrad Redeker anlässlich des 125-jährigen Bestehens des DAV in seinem Festvortag „Bild und Selbstverständnis des Anwalts heute“, abgedruckt in der Festschrift „125 Jahre Deutscher Anwaltverein – Ein Überblick“, eine weitere Zukunftsprognose ab: „Das Selbstverständnis der Anwaltschaft wird aller Voraussicht nach in nicht ferner Zukunft durch die Fortentwicklungen der Kommunikationstechnik vor ganz neue Fragen gestellt werden. Bisher erschienen die rasanten Fortschritte der EDV-Anlagen letztlich immer noch dem Bereich technischer Hilfsmittel zugeordnet werden zu können, auch wenn etwa der Ersatz herkömmlicher Akten durch die Speicherung aller Korrespondenz, wie sie in manchen Kanzleien schon praktiziert wird, das Bild solcher Kanzleien ändern und damit vielleicht auch das Bild des Anwalts selbst. Die Entstehung und Ausbreitung des Internets geht darüber weit hinaus.“ – Wie wir heute wissen, lag Redeker mit seiner Einschätzung richtig.