Der 24. Anwaltstag in Hamburg

Vom 12. bis 14. September 1929 kam in Hamburg der 24. Anwaltstag zusammen. Das Treffen sollte sich im Nachhinein als die letzte Zusammenkunft der freien Advokatur vor dem Anbruch der NS-Diktatur 1933 erweisen. Aber auch ohne diese erst ex post sichtbare Bedeutung war der Hamburger Anwaltstag, der in der lokalen Presse außergewöhnlich starke Beachtung fand, ein besonderes Ereignis. So nahmen die 2.000 Teilnehmenden – fast doppelt so viele wie beim Stuttgarter Anwaltstag 1927 – die Zusammenkunft an der Elbe zum Anlass, um das 50-jährige Bestehen der Justizgesetze vom 1. Oktober 1879 zu feiern. An diesem Tag waren unter anderem das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung sowie die Rechtsanwaltsordnung in Kraft getreten. Anlässlich dieses Jubiläums betonte der Münchner Rechtsanwalt und Justizrat Carl Oestreich in seinem Vortrag „Anwalt, Volk und Staat“ die große Bedeutung der Advokatur als „Mittler zwischen Volk und Staat“, auch und gerade, wenn es um die Erläuterung von Gesetzesvorhaben für die Allgemeinheit gehe. Zugleich appellierte Oestereich an die staatlichen Stellen, verbliebene Schranken für die freie Advokatur sowie die anwaltliche Arbeit auszuräumen und auf gesetzgeberischem Weg keine neuen zu schaffen.

Trotz der feierlichen Stimmung waren aber auch in Hamburg die dichten grauen Wolken, die zuletzt am Himmel der freien Advokatur aufgezogen waren, nicht mehr zu übersehen. Dazu war die wirtschaftliche Lage vieler Anwälte mittlerweile zu drückend und auch in der Hansestadt viel diskutiertes Thema. Allerdings sah Carl Oestreich – wie die Mehrheit des Hamburger Anwaltstages – die Lösung des Problems nicht in der Einführung von zuletzt immer wieder geforderten Zulassungsbeschränkungen, sondern in einer veränderten staatlichen Personalpolitik sowie in einer Reform der Juristenausbildung. Noch hatten die Verfechter der freien Advokatur die Oberhand.

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