Rechtsanwältinnen verdienen erheblich weniger als ihre männlichen Kollegen, Rechtsanwältinnen sind in allen Bereichen des DAV unterrepräsentiert – dies waren zentrale Ergebnisse einer Studie, die DAV-Präsident Michael Streck (1998–2003) im Jahr 2003 in Auftrag gegeben hatte. Ein Arbeitskreis sollte daraufhin mehr über die Lage von Rechtsanwältinnen im DAV und im Allgemeinen in Erfahrung bringen. Vor allem war es das Ziel herauszuarbeiten, auf welchem Weg die berufliche und wirtschaftliche Situation von Frauen insbesondere vor dem Hintergrund familiärer Realitäten zu verbessern sei. Aus diesem Arbeitskreis wurde am 20. Mai 2004 auf dem 55. Anwaltstag in Hamburg die Arbeitsgemeinschaft (AG) Anwältinnen im DAV.
Seither hat die AG Anwältinnen viel bewegt und umgesetzt. Einige Beispiele: Ab Gründung entstanden verschiedene Projekte, die den Austausch und die Vernetzung von Anwältinnen stärkten. So etwa 2005 das Mentoring-Programm „Anwältinnen fördern Anwältinnen“. Ziel dieser Initiative ist es, erfahrene Rechtsanwältinnen mit Neueinsteigerinnen für ein Jahr zusammenzubringen, um die persönliche und berufliche Entwicklung beiderseitig zu begleiten und zu fördern. Seit 2010 verleiht der DAV auf Anregung der AG Anwältinnen den Maria-Otto-Preis. Die Auszeichnung richtet sich an herausragende Rechtsanwältinnen, aber auch an Personen oder Organisationen, die sich besonders um die Belange von Frauen in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft verdient gemacht haben oder die eine Vorbildfunktion für Anwältinnen haben können. Und auch die frauenpolitische Positionierung des DAV konnte die AG Anwältinnen bereits mehrfach entscheidend prägen und modernisieren. Etwa in der Debatte um das Gesetz zur Frauenquote in der Wirtschaft. Zunächst lehnte der DAV-Vorstand es ab, sich in dieser Frage offiziell zu positionieren. Letztlich gelang es der AG Anwältinnen aber, das Spitzengremium des Verbandes von der Unterstützung des Gesetzes zu überzeugen und damit einen wichtigen Beitrag für die Verabschiedung durch den Bundestag am 6. März 2015 leisten zu lassen. Beim Gesetz zur Teilhabe von Frauen in Führungspositionen (FüPoG II), am 25. Juni 2021 vom Bundesrat gebilligt, war die Sachlage ähnlich.
„Unser Ziel war und ist es“, so Silvia C. Groppler, Mitgründerin und von 2008 bis 2018 Vorsitzende der AG Anwältinnen, seit 2020 Gender- und Diversitybeauftragte des DAV, „für mehr Präsenz von Anwältinnen in den Berufsorganisationen der Anwaltschaft wie Rechtsanwaltskammern, Versorgungswerken und DAV zu sorgen. Es geht um Sichtbarmachung. Und zwar nicht nur als einfache Mitglieder in den Leitungsorganen dieser Institutionen, sondern vermehrt auch als Vorsitzende. Selbiges gilt natürlich auch außerhalb unseres Berufsstandes, etwa bei der Besetzung von Aufsichtsräten in Wirtschaftsunternehmen. Nur so wird es in unserer Gesellschaft nachhaltig zu echter Gleichberechtigung kommen und Themen wie Equal Pay die notwendige Beachtung beigemessen.“
Frauen sind im DAV heute deutlich präsenter. In Vorstand, Arbeitskreisen und Mitgliedschaft insgesamt sind heute deutlich mehr Frauen vertreten als es 2004 der Fall war. Zudem gibt es seit 2014 eine Referentinnenquote bei DAV-Veranstaltungen, deren Einhaltung vom Genderausschuss des DAV überprüft wird. Und dass an der Spitze des DAV mit Edith Kindermann als Präsidentin und Sylvia Ruge als Hauptgeschäftsführerin seit 2019 respektive 2020 erstmals in 150 Jahren DAV Geschichte zwei Frauen stehen, ist ebenfalls ein wichtiger Schritt. Dennoch: Es bleibt in Sachen echter Gleichstellung noch eine Menge zu tun. Dieses belegt allein der Blick auf den nach wie vor großen Einkommensunterschied von weiblichen und männlichen Rechtsanwältinnen sowie die weiterhin zu „männliche“ Besetzung von Spitzenpositionen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.