Im September 1913 fasste die Vertreterversammlung des DAV einen wichtigen Beschluss: Die Gründung der Nachrichten für die Mitglieder des DAV, nach der seit 1872 erscheinenden Juristischen Wochenschrift (JW) die zweite Publikation des Vereins. Die Neugründung sollte in erster Linie die JW von Vereinsnachrichten entlasten, aber auch für Mitteilungen dienen, „die zweckmäßig nicht in breitester Öffentlichkeit behandelt werden, bei denen aber im Übrigen eine freie, nur auf den Kreis der Vereinsmitglieder beschränkte Aussprache wünschenswert ist." Die Schriftleitung der „Nachrichten“, deren erste Nummer im Januar 1914 erschien, übernahm Geschäftsleiter Heinrich Dittenberger. Was als Vereinsblatt mit Nachrichten und Terminen begonnen hatte, wurde als Folge des ersten Weltkriegs zur Rechtszeitschrift: Die Kriegsnotgesetze (mit ihrem Vergütungs- und Berufsrechtsfragen) waren für die Juristischen Wochenschrift zu unbedeutend, für die Praktiker gleichwohl immens wichtig. 1926 erfolgte die Umbenennung in den noch heute gültigen Namen: Anwaltsblatt. 1933 wurde auch das Anwaltsblatt gleichgeschaltet und erschien unter dem Zusatz „Mitteilungsblatt der Reichsfachgruppe RAe des BNSDJ“ noch bis Ende 1933.
Im Juli 1950, die Neugründung des DAV war 1948 erfolgt, erschien das Anwaltsblatt erstmals wieder in seiner ursprünglichen Form als Mitteilungsblatt für die Mitglieder des DAV. Über diese Funktion entwickelte sich die Publikation bald hinaus und avancierte zu einer angesehenen juristischen Fachzeitschrift, die zu Entwicklungen in sämtlichen Rechtsgebieten aus der anwaltlichen Perspektive berichtet.
Heute ist das Anwaltsblatt mit einem vielfältigen Onlineauftritt und mit einer Printauflage von mehr als 60.000 Exemplaren die auflagenstärkste juristische Fachzeitschrift im deutschen Sprachraum (nachdem die Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer nur noch digital erscheinen). Thematische Schwerpunkte sind Anwaltsrecht, Anwaltshaftung, Anwaltsvergütung, Anwaltsmarkt und Anwaltsmanagement.