Der DAV zieht nach Berlin

Der Hauptsitz des DAV in der Berliner Littenstraße 11

Im Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag die Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes von Bonn nach Berlin. Der sogenannte Hauptstadtbeschluss bedeutete den Umzug des deutschen Parlaments, des Bundeskanzleramts sowie zahlreicher Ministerien, einschließlich des Bundesministeriums der Justiz (heute Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), vom Rhein an die Spree. Offizielle Bundeshauptstadt war Berlin bereits seit Inkrafttreten des Einigungsvertrags am 29. September 1990. Im Sommer 1999 galt der Umzug als abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt stand auch die Sitzverlegung des DAV nach Berlin fest.

Die Mitgliederversammlung des DAV hatte den Umzug von Geschäftsstelle und Deutscher Anwaltakademie am 21. Mai 1998 in Würzburg beschlossen. Am selben Tag erging zugleich die Entscheidung, in Berlin ein repräsentatives Objekt zu erwerben, um über ausreichend Platz sowohl für den Geschäftsbetrieb als auch für Veranstaltungen und Empfänge zu verfügen. Eine passende Immobilie fand man in der Littenstraße, benannt nach dem bekennenden NS-Gegner und Rechtsanwalt Hans Litten, im Bezirk Mitte. Dort wurde am 7. September 1999 der Grundstein für das „Haus der Verbände“ gelegt, ein vierteiliger Gebäudekomplex, von dem der DAV die Adresse Littenstraße 11 kaufte und sie DAV-Haus taufte.

Die Entscheidung für Berlin fiel mit „großer, überzeugender Mehrheit“, wie es im Anwaltsblatt hieß. Ähnlich wie beim Hauptstadtbeschluss des Bundestags hatten aber auch die Berlin-Befürworter im DAV, vor allem DAV-Präsident Felix Busse (1994–1998), im Vorfeld der Abstimmung einiges an Überzeugungsarbeit leisten müssen. Hauptkritikpunkt der Gegner der Sitzverlegung waren die hohen Kosten, die mit dem Kauf einer Immobilie einhergingen. Das Argument, die direkte Nähe zu den fortan vor allem in Berlin ablaufenden rechtspolitischen Entscheidungsprozessen durch den Wechsel an die Spree aufrecht erhalten zu können, überzeugte aber. Und dass hierfür ein repräsentativer, im Eigentum des DAV befindlicher Hauptsitz nur hilfreich sein konnte, war letztlich ebenfalls mehrheitsfähig.

Im Herbst 2000 konnten DAV und Deutsche Anwaltakademie ihren neuen Sitz im Herzen Berlins beziehen. Zur offiziellen Einweihung des DAV-Hauses empfing der DAV um Präsident Michael Streck (1998–2003) am 11. Januar 2001 über 350 Gäste, unter ihnen die Bundesministerin der Justiz, Herta Däubler-Gmelin, sowie den Bundesminister des Inneren, Otto Schily.

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