Die Stiftung Contra Rechtsextremismus nimmt ihre Arbeit auf

In den 1990er Jahren war in der Bundesrepublik ein signifikanter Anstieg rechtsextremer Gewaltverbrechen zu verzeichnen. Die heftigsten dieser Straftaten, etwa in Solingen 1993, Lübeck 1996 und Guben (Brandenburg) 1999, forderten Todesopfer. Daneben sind hunderte weitere rechtsextremistische Straftaten aktenkundig, bei denen Menschen verletzt, drangsaliert oder beleidigt wurden. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch weit höher liegt – auch, weil ein Teil der Opfer die erlittenen Straftaten nicht zur Anzeige gebracht hat. Vor diesem Hintergrund beschloss der DAV, zum 26. April 2001 die Stiftung „Contra Rechtsextremismus“ zu gründen.

Die Stiftung „Contra Rechtsextremismus“ übernimmt die Kosten für Rechts­be­ratung und Rechts­ver­tretung von Opfern rechts­ex­tre­mis­tischer oder politisch motivierter Gewalt, sofern diese bedürftig sind. Damit soll sicher­ge­stellt sein, dass Menschen in psychischen Notlagen schnell und ohne bürokra­tische Hürden Rechtsrat und -beistand erhalten. Ulrich Schellenberg, von 1999 bis 2011 und von 2013 bis 2021 Mitglied des DAV-Vorstands, von 2015 bis 2019 DAV-Präsident, zu den Motiven der Stiftungsgründung: „Es gab seinerzeit Strafverfahren gegen Neonazis, bei denen sich die Verteidigung sehr stark mit den Angeklagten solidarisierte und identifizierte. Selbstverständlich stehen wir dafür ein, dass alle Angeklagten eine Verteidigung erhalten. Zugleich entstand hierdurch aber das dringende Bedürfnis in der Anwaltschaft, sich von diesen Kolleginnen und Kollegen zu distanzieren. Dies taten wir, indem wir mit der Stiftungsgründung die Perspektive der Opfer einnahmen. Das erschien uns umso wichtiger, weil viele der Opfer, etwa Geflüchtete, mit dem deutschen Rechtssystem nicht vertraut sind, Berührungsängste haben und um womöglich anfallende Kosten einer Rechtsberatung und Prozessführung besorgt sind.“

Seit ihrer Errichtung vor 20 Jahren hat die durch Spenden finanzierte Stiftung „Contra Rechtsextremismus“ in über 500 Fällen Beistand leisten können. Jegliche Verwaltungskosten für die Stiftung werden nicht aus den Stiftungsgeldern finanziert, sondern vom DAV übernommen.

Mittlerweile geht das zivilgesellschaftliche Engagement des DAV über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland weit hinaus, etwa mit dem Rechts­be­ra­tungs­projekt „European Lawyers in Lesvos“. Das Projekt entstand im Juni 2016 als Kooperation des DAV, des Rates der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) und der griechischen Anwaltskammer. Inzwischen ist auch der Conseil National des Barreaux (CNB) aus Frankreich dabei. Mit dem ebenfalls spendenfinanzierten Projekt „European Lawyers in Lesvos“ leisten griechische Rechts­anwältinnen und Rechtsanwälte sowie Kolleginnen und Kollegen aus weiteren europäischen Staaten, die Expertise auf dem Gebiet des Asylrechts haben, auf der griechischen Insel Lesbos indivi­duelle und kostenlose Rechts­be­ratung für Geflüchtete.

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