Im Februar 1978 gründete der DAV-Vorstand die Deutsche Anwaltakademie. Auslöser für diese Entscheidung war der wachsende Bedarf an qualifizierter Fortbildung vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ausdifferenzierung des Rechts. Der DAV beschloss, sein Weiterbildungsangebot auszubauen und sowohl pädagogisch als auch organisatorisch professioneller zu gestalten. Bereits im Oktober 1978 nahm die Deutsche Anwaltakademie (damals mit Sitz in Lüneburg) ihre Arbeit auf. Zeitgleich förderte der DAV die Spezialisierung und den kollegialen Austausch durch die Gründung von fachbezogenen Arbeitsgemeinschaften. Die erste dieser Art entstand ebenfalls 1978 mit der Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte. Heute sind im DAV rund 30 Fach- und Querschnittsarbeitsgemeinschaften organisiert.
Das Ziel der Deutschen Anwaltakademie war es von Beginn an, der Anwaltschaft ein bundesweites Fort- und Weiterbildungsangebot zu machen. Hierfür schuf man zunächst Präsenzen in Nord-, West- und Süddeutschland mit Niederlassungen in Lüneburg, Trier und Schwäbisch-Hall. Schon bald zeigte sich aber, dass sich über die Kooperation mit den lokalen Anwaltsvereinen ein noch weit flächendeckenderes Angebot realisieren ließ. Dieses nahm die Anwaltschaft immer besser an: Besuchten 1979 circa 3.200 Personen die Lehrgänge und Seminare, waren es 2009 rund 21.000. Im Jahr 2019 konnte die Deutsche Anwaltakademie fast 34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer registrieren.
Die Deutsche Anwaltakademie – sie sitzt heute auch im DAV-Haus in Berlin – bietet jährlich über 600 Veranstaltungen in sämtlichen für die Praxis relevanten Rechtsgebieten. Das Angebot umfasst dabei unter anderem Online-Seminare, ein- und mehrtägige Präsenzseminare bundesweit für Einsteiger und Experten, Fachanwaltslehrgänge zu allen Fachanwaltschaften, Fachtagungen sowie Inhouse-Seminare.