Die große BRAO-Reform

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder Normen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) für verfassungswidrig erklärt, weil sie zu Unrecht in die Berufsfreiheit von Anwältinnen und Anwälten beschränkt haben. Für die vom DAV geforderte umfassende Überarbeitung der BRAO fehlte jedoch lange Zeit die politische Kraft. Wichtige Aspekte, etwa das anwaltliche Gesellschaftsrecht, waren zuletzt 2017 ausgeklammert geblieben. So war die Anwalts-GbR nur rudimentär geregelt, die Anwalts-GmbH aber überreguliert. Es bestand aus Sicht des DAV daher dringender Handlungsbedarf – zumal auch die EU-Kommission Reformen anmahnte.

Vor diesem Hintergrund beauftragte der DAV im Dezember 2017 den Rechtswissenschaftler Martin Henssler in seiner Funktion als Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln einen vollständigen Gesetzentwurf für eine überarbeitete BRAO einschließlich entsprechender Begründungen vorzulegen. Der DAV-Diskussionsvorschlag von Martin Henssler wurde ab dem Anwaltstag 2018 offen und transparent in und außerhalb des DAV diskutiert. Der DAV-Vorstand machte sich den Gesetzentwurf am 21. Februar 2019 als DAV-Vorschlag weitgehend mit kleineren Modifikationen zu eigen und legte den Text der damaligen Bundesjustizministerin Katarina Barley vor. Das Bundesjustizministerium kündigte an, noch in der laufenden Legislaturperiode eine Reform der BRAO anzustreben.

Der Ankündigung folgten Taten der neuen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: Das Gesetz zur großen BRAO-Reform, das zahlreiche Forderungen und Anregungen des DAV aufnahm, passierte am 10. Juni 2021 den Bundestag und am 25. Juni 2021 den Bundesrat. In Kraft treten wird die reformierte BRAO am 1. August 2022. Die Reform liberalisiert das anwaltliche Berufsrechts – wie vom DAV gefordert – unter anderem bei der Zusammenarbeit in Anwaltsgesellschaften und Bürogemeinschaften: Fortan können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Angehörigen aller freien Berufe interprofessionelle Berufsausübungsgemeinschaften bilden und mit Angehörigen fast aller Berufe Bürogemeinschaften. Darüber hinaus wird zukünftig die Rechtsform der GmbH & Co. KG für die Anwaltschaft zulässig sein.

„Die große BRAO-Reform ist das passende Geburts­tags­ge­schenk zum 150-jährigen Bestehen des DAV“, ordnet DAV-Präsidentin Edith Kindermann, seit ihrer Wahl im März 2019 als erste Frau an der Spitze des Verbandes, die Reform ein. „Wir haben seit vielen Jahren gefordert, dass die Anwalt­schaft zeitgemäße Rahmen­be­din­gungen für ihre berufliche Tätigkeit braucht. Dem kommen wir nun ein großes Stück näher.“

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