Das Ende der deutschen Teilung

Am 9. November 1989 fiel die Berliner Mauer, die deutsche Teilung ging zu Ende. Wie für die Menschen in Ost und West insgesamt begann damit auch für die Anwaltschaft ein Annäherungsprozess. Zu ersten persönlichen Kontakten von Anwältinnen und Anwälten aus Bundesrepublik und DDR war es allerdings bereits vor der Grenzöffnung gekommen.

In den Jahrzehnten der Existenz zweier deutscher Staaten hatte der DAV immer wieder den Austausch mit den ostdeutschen Kolleginnen und Kollegen gesucht. Die Staatsorgane der DDR aber blockten sämtliche Versuche der Kontaktaufnahme kategorisch ab. Diese Haltung änderte sich erst nach dem Staatsbesuch des SED-Generalsekretärs Erich Honecker in der Bundesrepublik vom 7. bis 11. September 1987. Im Anschluss kam es 1988 und 1989 zu ersten Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des DAV sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten der ostdeutschen Anwaltschaft in Ost-Berlin, München und Dresden. Eine erste größere, gemeinsame geplante Veranstaltung stand anlässlich des 120. Geburtstags von Martin Drucker, DAV-Präsident von 1924 bis 1932, vom 21. bis 24. Oktober 1989 in dessen Geburtsstadt Leipzig an. Was bei der Planung der Zusammenkunft noch nicht abzusehen gewesen war: Das Treffen fand auf dem Höhepunkt der Friedlichen Revolution in der DDR statt. Am 23. Oktober kam in der Messestadt die bis dato mit Abstand größte Montagsdemonstration mit mehr als 300.000 Teilnehmenden zusammen, um gegen das SED-Regime zu protestieren. Peter Hamacher, von 1985 bis 2006 Mitglied der Geschäftsführung des DAV und seinerzeit in Leipzig dabei, erinnert sich: „Es war für mich unglaublich beeindruckend zu sehen, mit welcher Ruhe, Souveränität und absoluter Entschlossenheit die Menschen durch die Straßen zogen und für Demokratie, Freiheit und Menschenrechte demonstrierten. Ich persönlich bekam den Eindruck, dass diese Bewegung nicht mehr aufzuhalten sein werde.“

Als nach dem 9. November 1989 der persönliche Austausch jederzeit möglich war, kam es zu weiteren Treffen, etwa vom 26. bis 28. Januar 1990 in Jahnsbach im Erzgebirge. Schnell zeigte sich, dass die Ost-Anwaltschaft anstrebte, das westdeutsche Modell der Selbstorganisation mit Anwaltvereinen und Kammern zu übernehmen. Erste ostdeutsche Anwaltvereine entstanden mit Unterstützung des DAV am 30. Januar 1990 in Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) und am 13. Februar 1990 in Erfurt. Bereits im Sommer 1990 gab es auf dem Gebiet der DDR 13 lokale Anwaltvereine.

Mit der sich abzeichnenden Wiedervereinigung gewann ein Thema existenzielle Bedeutung: Behalten die Zulassungen der DDR-Anwältinnen und -Anwälte auch nach der Vereinigung ihre Gültigkeit? In dieser Frage positionierte sich der DAV ebenso frühzeitig wie eindeutig: Volle Anerkennung als gleichberechtigte Kolleginnen und Kollegen ohne „Nachprüfungen“ oder ähnliche Auflagen. Der Einigungsvertrag übernahm diesen Grundsatz. Der Gesetzgeber eröffnete aber die Möglichkeit zu Widerruf bzw. Rücknahme der Zulassung, wenn im Einzelfall Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit nachgewiesen werden. In einigen wenigen Fällen war dies der Fall.

Allerdings: Die ostdeutschen Anwältinnen und Anwälte mussten sich in kurzer Zeit ganze Rechtsgebiete, etwa das bundesrepublikanische Verwaltungsrecht, im Selbststudium aneignen. Um diese große Herausforderung zu meistern, boten unter anderem DAV, Deutsche Anwaltakademie, DAV-Arbeitsgemeinschaften und örtliche Anwaltvereine Fortbildungsveranstaltungen an und stellten im großen Stil Fachliteratur zur Verfügung. Als ständige Anlaufstelle zwischen Ost und West betrieb der DAV in Ost-Berlin ab Ende August 1990 zudem ein Verbindungsbüro. Vor allem aufgrund des persönlichen Einsatzes der ostdeutschen Kollegenschaft war dann schnell der Zustand erreicht, dass sich die Anwaltschaft aus Ost und West in fachlichen Fragen auf Augenhöhe begegnete.

Friedliche Revolution: Die Leipziger Montagsdemonstration am 23. Oktober 1989 mit über 300.000 Teilnehmenden

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