Bereits die Bamberger Gründer beschlossen, dass der DAV als Organ eine Zeitschrift herausgeben solle. Diese erschien erstmals am 3. Februar 1872 unter dem Titel Juristische Wochenschrift (JW). Die Leitung übernahmen S. Haenle, königlicher Advokat aus Ansbach, und J. Johannsen, Rechtsanwalt beim königlichen Obertribunal in Berlin. Aufgabe der JW war es zunächst vor allem, eine ständige Verbindung der Mitglieder zu gewährleisten. Die JW war in den ersten Jahrzehnten daher kaum mehr als ein wenige Seiten umfassendes Mitteilungsblatt. Erst als Hugo Neumann, Rechtsanwalt am Berliner Kammergericht, 1903 die Schriftleitung übernahm und unter anderem begann, Berichte zur aktuellen Rechtsprechung zu publizieren, gewann die JW an Rang. Ihre Glanzzeit aber stand noch bevor: Ab 1915 hatte Justizrat Julius Magnus die Schriftleitung inne. Magnus, einer der profiliertesten Berliner Anwälte, gelang es, aus dem „Vereinsblättchen“ die meistgelesene rechtswissenschaftliche Fachzeitschrift Deutschlands zu machen. Die JW überzeugte ihre Leserschaft jetzt nicht nur mit der Veröffentlichung wegweisender Fachbeiträge. Großer Beliebtheit erfreuten sich auch die von Magnus unter der Rubrik Fußnoten eingeführten Anmerkungen zu Entscheidungen des Leipziger Reichsgerichts (RG), seinerzeit oberster deutscher Gerichtshof in Zivilsachen. Die Autoren der Fußnoten waren stets ausgewiesene Experten ihres Rechtsgebietes – außerdem publizierte keine Zeitschrift die RG-Entscheidungen schneller als die JW.
Im Zuge der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ Anfang 1933 stürzte der Stern der JW ab: Als Jude wurde Magnus dazu gedrängt, den Posten des Schriftleiters aufzugeben. Bereits im Mai 1933 gehörten er und seine Kollegen Max Hachenburg und Heinrich Dittenberger der Redaktionsleitung nicht mehr an. Das weitere Schicksal von Julius Magnus steht exemplarisch für das Leid tausender jüdischer Anwälte: 1938 entzog der NS-Staat ihm die Anwaltszulassung. Seines Berufes beraubt und ständigen antisemitischen Anfeindungen ausgesetzt, floh Magnus 1939 in die Niederlande. Kurz darauf wurde er gefasst und über mehrere Jahre in verschiedenen Konzentrationslagern inhaftiert. 1944 verstarb Julius Magnus an Hunger und Entkräftung im Ghetto Theresienstadt.
Unterdessen hatte sich der DAV ohne nennenswerten Widerstand gleichschalten lassen und war bereits 1933 in der Reichsfachgruppe Rechtsanwälte des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) aufgegangen. Auch die JW verlor ihre Eigenständigkeit. Ab Ende 1933 erschien sie unter dem Titel Deutsches Recht – Zeitschrift der Fachgruppe Rechtsanwälte im BNSDJ e.V. und enthielt lediglich noch Ausführungen zu nationalsozialistischen Rechtsvorstellungen.