Hans Merkel und die ausgebliebene Geschichtsaufarbeitung

Hans Merkel

Im DAV fand eine kritische Auseinandersetzung mit der NS-Zeit lange Zeit nicht statt. Ein Beleg hierfür: Die Wahl Hans Merkels zum DAV-Präsidenten 1963. Die Mitgliederversammlung des DAV machte ihn in diesem Jahr als Nachfolger von Emil von Sauer (1948–1959) und Walter Oppenhoff (1959–1963) zum dritten DAV-Präsidenten der Nachkriegszeit.

Merkel, 1950 Mitgründer des Augsburger Anwaltvereins, hatte bereits seit 1953 einen Sitz im Vorstand des DAV inne. 1955 berief ihn das Bundesjustizministerium in die Kommission zur Reform der Zivilgerichtsbarkeit. Fünf Jahre später wurde Merkel Beisitzer im Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs. Was seine juristischen Meriten anging, war Hans Merkel für das Amt des DAV-Präsidenten durchaus geeignet. Aber er hatte eine mehr als problematische Vergangenheit: In der NS-Zeit hatte Merkel eine hohe Position im Stabsamt des Reichsnährstandes innegehabt, war als SS-Mitglied zum Sturmbannführer aufgestiegen und als SS-Führer dem Stab des Rasse- und Siedlungshauptamtes zugeordnet gewesen. Mit anderen Worten: Merkel war überzeugter Nationalsozialist gewesen. Und auch nach 1945 suchte er die Nähe zu alten Weggefährten. Im sogenannten Wilhelmstraßen-Prozess 1948/1949 verteidigte er seinen früheren Chef, den ehemaligen Leiter des Reichsnährstands, Walther Darré. Für die Witwe des als NS-Kriegsverbrecher zum Tode verurteilten SS-Gruppenführers, Generalleutnant der Polizei und Befehlshabers der Einsatzgruppe D Otto Ohlendorf versuchte er, eine Hinterbliebenenrente zu erstreiten.

Das Vorleben Merkels stellte für die Mitgliederversammlung des DAV aber keinen Grund dar, ihn nicht zum DAV-Präsidenten zu machen. Seine Wahl veranschaulicht somit exemplarisch, dass eine Bereitschaft zur Aufarbeitung der NS-Zeit in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik nicht vorhanden war – auch nicht in der Anwaltschaft und im DAV. Merkels Berufsweg und seine nationalsozialistischen Schriften waren bekannt und zugänglich, aber es legte niemand – weder innerhalb noch außerhalb des DAV – Einspruch ein. Der Wunsch zu vergessen und zu verdrängen überwog. Merkels Wahl ist nur ein Beispiel von vielen, das belegt, wie leicht es Nationalsozialisten oftmals gelang, als Stützen der Gesellschaft hohe und höchste Positionen in Wirtschaft und Verwaltung der frühen Bundesrepublik einzunehmen. Bevor eine echte Aufarbeitung der NS-Zeit beginnen konnte, mussten noch viele Jahre vergehen – auch im DAV: Noch 1992 ging DAV-Präsident Günter Schardey anlässlich Merkels 90. Geburtstags nicht auf dessen nationalsozialistische Vergangenheit ein.

In jüngerer Zeit ist die Bereitschaft in DAV und Anwaltschaft gestiegen, sich kritisch mit der eigenen Rolle in der NS-Zeit auseinanderzusetzen. Anlässlich des Anwaltstags 2021 etwa kamen im Rahmen einer Podiumsveranstaltung Diskutanten zusammen, um sich unter dem Titel „Opfer, Mitläufer, Täter?“ mit der Rolle von DAV-Anwälten im Nationalsozialismus und bei dessen rechtsstaatlicher Aufarbeitung bis heute auseinanderzusetzen.

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