Der 7. Dezember 1922 markiert ein historisches Ereignis in der Geschichte der deutschen Anwaltschaft: Mit Maria Otto erhielt erstmals eine Frau die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Die Voraussetzung hierfür hatte die Weimarer Verfassung geschaffen, die am 14. August 1919 in Kraft getreten war und im Deutschen Reich die formelle Gleichberechtigung von Frau und Mann einführte. Dieser neue verfassungsrechtliche Rahmen gab vor allem der Frauenbewegung die legislative Grundlage, auf Gesetzesänderungen zu drängen und auch die Zulassung zu den Berufen der Rechtspflege einzufordern. Hierbei mussten die Juristinnen, organisiert etwa im 1914 gegründeten Deutschen Juristinnen-Verein (Vorläufer des Deutschen Juristinnenbundes), allerdings Durchhaltevermögen beweisen. Ursache hierfür war, dass sich die ausschließlich mit Männern besetzten Justizministerien des Reiches und der Länder sowie die Rechtsanwaltskammern und auch der DAV in Sachen Gleichstellung mehr als schwertaten und versuchten, die Zulassung von Frauen zu verhindern, zumindest aber hinauszuzögern. In diesem Sinne ließ die 14. Vertreterversammlung des DAV vom 28./ 29. Januar 1922 öffentlich verlauten: „Die Frau eignet sich nicht zur Rechtsanwaltschaft oder zum Richteramt, ihre Zulassung würde daher zur Schädigung der Rechtspflege führen und ist aus diesem Grund abzulehnen.“ Innerhalb der Richterschaft herrschten ähnliche Positionen vor. Letztlich hatte der Widerstand aber keinen Erfolg: Am 23. November 1922 trat das Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege vom 11. Juli 1922 in Kraft. Die Bahn für Maria Otto und weitere Juristinnen war frei – zumindest berufsrechtlich und auch nur für einige Jahre: In der NS-Zeit ab 1933 begann eine neue Phase der Diskriminierung weiblicher Anwältinnen.
Die Anwaltschaft – wie auch der DAV – blieb aber auch nach 1945 noch für Jahrzehnte eine männliche Domäne. 1962 ging Fritz Ostler, Historiograf der deutschen Anwaltschaft, davon aus, dass der Anteil von Anwältinnen an der Anwaltschaft bei gerade einmal zwei bis drei Prozent liege. Und es sollte noch bis 1977 dauern, bis es mit Regina Rogalski das erste weibliche Vorstandsmitglied im DAV gab.
Heute stellt sich die Situation anders dar. Zwar sind Frauen in der Anwaltschaft weiterhin in der Minderheit (2020 betrug ihr Anteil 35,89 Prozent), sie holen aber stark auf: Seit 2017 wurden in jedem Jahr mehr Frauen als Männer zugelassen, und ihr Anteil unter den Studierenden ist ebenfalls höher. In der Syndikusrechtsanwaltschaft sind Frauen bereits jetzt in der Mehrheit: 2020 lag ihr Anteil in dieser Berufsgruppe bei 56,51 Prozent. Und auch der DAV ist weiblicher geworden. So übernahm 2019 mit Edith Kindermann erstmals eine Frau die Präsidentschaft. Und auch die Hauptgeschäftsführung ist seit 2020 mit Sylvia Ruge weiblich besetzt.