Der Deutsche Anwaltverein in Berlin (DAV) hat aus Anlass seines im Jahre 2011 bevorstehenden Jubiläums zum 140jährigen Bestehen ein Forschungsprojekt zur Modernen Geschichte der Anwaltschaft ins Leben gerufen und in diesem Rahmen den Verein Moderne Anwaltsgeschichte gegründet.
Das Forschungsprojekt Moderne Anwaltsgeschichte verfolgt das Ziel, die Geschichte der Rechtsanwaltschaft in Deutschland, insbesondere des 19. und 20. Jahrhunderts, zu erforschen und die Forschungsergebnisse für eine wissenschaftliche Publikation aufzubereiten, die voraussichtlich im Jahre 2011 erscheinen soll.
Bisher ist die Geschichte einzelner juristischer Berufe kein Gegenstand der akademischen Rechtsgeschichte. Soweit Untersuchungen zu einzelnen Epochen existieren, orientieren sie sich traditionell am Leitbild des Richters, erst ansatzweise auch an der Staatsanwaltschaft. Besonders Juristen außerhalb der Justiz finden hingegen so gut wie keine Beachtung. Notare besitzen bis heute keine aussagekräftige Darstellung der Geschichte ihres Berufs, und Anwälte auch nur in unvollkommener Weise.
Die Gesamtdarstellung der „Geschichte der Rechtsanwaltschaft“ von Adolf Weißler (1905) endet im 19. Jahrhundert, die von Fritz Ostler („Die deutschen Rechtsanwälte 1871-1971“, 2. Aufl. 1982) stellt ihrem Anlass entsprechend zahlreiche wichtige Einzelquellen zusammen, ohne dass sie bereits eine Anwaltsgeschichte in dem hier bezweckten Sinne darstellte. Für die jüngere Zeit, insbesondere die im Vordergrund des allgemeinen Interesses stehende Epoche des Nationalsozialismus, existieren regional inspirierte Erinnerungen an das Schicksal Verfolgter, Untersuchungen zu Berufsfeldern wie dem des Verteidigers, dagegen kaum Arbeiten zum Verhalten der Anwälte selbst. Hier haben erst wenige und ausschließlich regional begrenzte Untersuchungen angesetzt.
Diese Ansätze sollen mit dem Projekt Moderne Anwaltsgeschichte weitergeführt werden. Dabei soll es aber nicht mehr genügen, sich in herkömmlicher Weise an normativen Vorgaben anwaltlichen Handelns zu orientieren, sondern dieses selbst soll Gegenstand der Untersuchung werden. In Ergänzung dazu hat sich die Rechtssoziologie seit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts mit ihrem Instrumentarium der Anwaltschaft angenommen, ohne dass diese Arbeiten bisher hinreichende Beachtung gefunden hätten. Die großangelegte Untersuchung von Hannes Siegrist („Advokat, Bürger und Staat“, 1996) entfaltet das methodische Instrumentarium vergleichend am Beispiel der Anwaltschaft in Deutschland, in Italien und der Schweiz, bezieht die Wirtschaftsgeschichte mit ein und erarbeitet sich auf diese Weise Fragestellungen zur Mentalitätsgeschichte. Im Ansatz vergleichbare Untersuchungen aus England sind, soweit ersichtlich, noch nicht zur Kenntnis genommen worden. Als Fazit erscheint eine eigene Geschichte der Anwaltschaft, die epochenübergreifend angelegt ist und dem gegenwärtigen Forschungsstand Rechnung trägt, überfällig.
Im Einzelnen ist das Projekt Moderne Anwaltsgeschichte so angelegt, dass es paradigmatisch durchaus Einzelfragen aufgreift, dennoch aber durch übergreifende Längs- und Querschnitte ein großformatiges Bild der deutschen Anwaltschaft entwirft. Zudem werden Bezüge zu den europäischen Nachbarn einbezogen, da die deutsche Anwaltschaft zwar einige Eigentümlichkeiten aufweist, in Europa jedoch nicht isoliert, sondern auf altem und festem Boden steht.
Die Themen sind zum einen klassisch zeitgeschichtlicher Art, so die Ausgrenzung von Juden aus der Anwaltschaft während der Epoche des Nationalsozialismus. Zum anderen werden einzelne Sparten anwaltlicher Tätigkeit behandelt, so u. a. „Der Strafverteidiger“ oder „Der Handelsrechtler“. Aber auch die Geschichte der Anwältinnen, darunter z. B. die Ausgrenzung von Frauen aus der Anwaltschaft in der Zeit des Nationalsozialismus, findet als neu zu entdeckendes Forschungsfeld besondere Beachtung.
In dieser Gestaltung ist das Projekt Moderne Anwaltsgeschichte in Europa einzigartig. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass es bei seiner Veröffentlichung nicht nur die Blicke der Wissenschaft, der Richter- und Anwaltschaft, sondern auch die der Öffentlichkeit, der Politik und des Auslandes auf sich ziehen wird.
Der Vorsitzende des Vereins Moderne Anwaltsgeschichte, der ehemalige DAV-Präsident Rechtsanwalt Hartmut Kilger, hat gemeinsam mit den wissenschaftlich Verantwortlichen des Projekts, Frau Prof. Dr. Barbara Dölemeyer, Rechtshistorikerin am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Hinrich Rüping in Hannover, sowie Herrn Prof. Dr. Dr. Norbert Gross, Rechtsanwalt am BGH, bereits eine namhafte Anzahl angesehener Persönlichkeiten aus Kreisen der deutschen sowie europäischen Anwaltschaft und Wissenschaft als Autoren für das Projekt Moderne Anwaltsgeschichte gewinnen können.
Bereits am 02. Februar 2007, nur wenige Monate nach Beginn der umfassenden Arbeiten an dem Projekt, konnte im Max-Planck-Institut in Frankfurt am Main unter der Leitung der wissenschaftlich Verantwortlichen die erste Autorentagung stattfinden, an der ein Großteil der zu diesem Zeitpunkt bereits 50 gewonnenen Autoren mit großem Zuspruch teilnahmen. In einer motivierten und konstruktiven Atmosphäre stellte das wissenschaftliche Gremium das von ihm entworfene wissenschaftliche Konzept des Projekts Moderne Anwaltsgeschichte vor, um anschließend in gemeinsamer Abstimmung mit den Autoren deren Themenbereiche zu konkretisieren.
Im zweiten Jahr der Arbeiten an dem Projekt Moderne Anwaltsgeschichteermöglichte eine enge und gut abgestimmte Zusammenarbeit der wissenschaftlich Verantwortlichen und der Geschäftsstelle des Vereins, zu den seinerzeit 50 Autoren weitere zwölf hinzu zu gewinnen. Dabei konnte das Spektrum der abgedeckten Themenbereiche verdichtet und auch erweitert werden.
In der ständigen Kontaktpflege zu den Autoren konnten die einzelnen Themen weiter eingegrenzt und gegeneinander abgegrenzt werden. Besonders erfolgreich zeigt sich dieses Vorgehen darin, dass bereits mehrere Beiträge fertiggestellt sind und ein Großteil der anderen Beiträge in Form teils sehr ausführlicher Konzepte vorliegen.
Die zweite Autorentagung des Projekts Moderne Anwaltsgeschichtefand am 30. April 2008 anlässlich des 59. Deutschen Anwaltstages (DAT) im Haus des DAV in Berlin statt. Auf der Tagung wurden zunächst einige der bereits fertigen Beiträge vorgestellt und anschließend auf Basis der vorliegenden Konzepte der Autoren Einzelfragen der weiteren thematischen Ein- und Abgrenzung geklärt.
Auf dem DAT selbst präsentierte sich der Verein Moderne Anwaltsgeschichte e.V. mit einer Vortragsveranstaltung, die vom Vorsitzenden des Vereins Hartmut Kilger eröffnet wurde. Unter dem Leitmotiv des DAT 2009, Die Anwaltschaft auf der Seite der Freiheit, stellten die wissenschaftlich Verantwortlichen des Projekts, Frau Prof. Dr. Barbara Dölemeyer, Herr Prof. Dr. Hinrich Rüping, und Herr Prof. Dr. Dr. Norbert Gross den Verein und das Projekt Moderne Anwaltsgeschichte vor und zeigten in ihren Vorträgen historische Perspektiven zur Berufsgeschichte der Anwaltschaft auf.
Begleitend zu der Vortragsveranstaltung präsentierte sich der Verein Moderne Anwaltsgeschichte e. V. auf der Messe Advotec mit einer kleinen Ausstellung. Auch hier unter dem Leitmotiv des DAT 2008 – Die Anwaltschaft auf der Seite der Freiheit – wurden Texte aus dem 18. bis 20. Jahrhundert zur Geschichte der Anwaltschaft gezeigt.
Vorstand des Vereins Moderne Anwaltsgeschichte e. V.:
Geschäftsführerin des Vereins:
Frau Rechtsanwältin Dr. Tanja-Carina Riedel
Kontakt: moderne.anwaltsgeschichte@gmx.de, +49 (5144)-560 69 87, +49 (5144)-560 69 88