Vorstand

Das Präsidium des Deutschen Anwalt­vereins

Der/Die Präsident/-in und die Mitglieder des Präsidiums sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten gem. § 19 Abs. 2 der DAV-Satzung eine angemessene Aufwands­ent­schä­digung, die auch die zeitliche Beanspruchung berück­sichtigen und auch pauscha­lierend festgesetzt werden kann. Der Gesamt­vorstand bestimmt die Höhe dieser Aufwands­ent­schä­digung.

Die monatliche Aufwands­ent­schä­digung für der/die Präsident/-in beträgt EUR 10.000, die für die übrigen Präsidi­ums­mit­glieder EUR 1.450 (zzgl. der jeweiligen USt.). Die Höhe der Aufwands­ent­schä­digung wurde mit Vorstands­be­schluss vom 15. Mai 2019, vom 14. Juni 2023 und vom 18. September 2024 festgelegt.

Weitere Vorstands­mit­glieder des Deutschen Anwalt­vereins

Christiane Bierekoven

RAin Dr.

Christiane Bierekoven

Rechtsanwältin, FAin für IT-Recht, Vorsitzende Arbeitsgemeinschaft davit,