Vorstellung des Projekts in der Mitgliedschaft über Rundschreiben, Mitgliederversammlung, Newsletter oder Mitgliederzeitschrift.
Abfrage nach interessierten Kolleginnen und Kollegen über die o.g. Maßnahmen oder gezielten Rundmails. Dort wo es Arbeitsgruppen/Arbeitsgemeinschaften in den örtlichen Anwaltvereinen zu den jeweiligen Bereichen gibt, könnte hier eine gezielte Nachfrage sinnvoll sein.
Empfehlenswert ist die Bildung eines kleinen Arbeitskreises mit interessierten Kolleginnen und Kollegen, um den weiteren Ablauf zu besprechen.
Festlegung, welche Schulform und welche Schulen konkret angesprochen werden. In diesem Zusammenhang auch prüfen, welche Kontakte es bereits bei den Kolleginnen und Kollegen zu Lehrerinnen und Lehrern und Schulen gibt.
Festlegung der Themenpallette, die in den Unterrichtsstunden thematisiert werden soll.
Prüfen, ob man einen Projektpartner hinzuziehen will.
Anschreiben der Schulen: Hier kann das Musteranschreiben eine Orientierung geben. Nachfassen, etwa sechs bis acht Wochen nach dem ersten Anschreiben.
Pressearbeit: Unter Zuhilfenahme der Musterpressemitteilung die Presse vor Ort über das Projekt informieren. Dabei nicht zu vergessen sind die Schülerseiten von Tageszeitungen, die lokalen Anzeigen- und Werbeblätter, ggf. lokale Hörfunksender, Schüler- und Schulzeitungen sowie Lehrerzeitschriften.
Anfordern von Materialien: Beispielsweise beim jeweiligen Landesjustizministerium oder beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, auch bei Anfrage über Nordrhein-Westfalen hinaus.
Auch nach dem Besuch sollte der Kontakt für etwaige weitere Veranstaltungen gepflegt werden. So könnte der Schule und den Lehrerinnen und Lehrern eine Feedbackrunde angeboten werden.
Grundsätzliches: Für Anwaltvereine im ländlichen Raum bietet sich die Prüfung an, ob man den Kolleginnen und Kollegen die Fahrtkosten erstatten möchte.
Kontakt
Deutscher Anwaltverein e.V. Littenstraße 11 10179 Berlin Tim Sander Geschäftsführer +49 30 726152-145 sander@anwaltverein.de