Rechtsstaat erleben – von Kindes­beinen an

Schon in jungen Jahren sind Schüle­rinnen und Schüler Teil des Rechts­systems. Trotz der immensen Bedeutung, die das Recht in unserer Gesell­schaft hat, schwindet das Bewusstsein für dieses soziale Fundament gerade in dieser Alters­gruppe. Mit dem Programm „Anwalt­schaft macht Schule“ soll dieser Entwicklung nun Einhalt geboten werden. Fragen im und um das Rechts­system werden von erfahrenen Juristinnen und Juristen umfassend beantwortet. Auf diese Weise gewinnen die Schüle­rinnen und Schüler ein umfassendes Bild dessen, was den Rechtsstaat ausmacht und was sie konkret durch ihn gewinnen.

Praxisnahe Beispiele wecken das Interesse am Recht

Erfahrene Prakti­ke­rinnen und Praktiker aus den unterschied­lichsten Rechts­ge­bieten besuchen hierzu Klassen aller Schulformen und machen das Recht für die Schüle­rinnen und Schüler greifbar. Die Lebens­realität der Jugend­lichen wird dabei umfassend mit einbezogen: Haben Kinder ein Recht auf Taschengeld? Welche Handhabe gibt es gegen Mobbing in der Schule und auf Social Media? Ab wann darf man einen Handyvertrag abschließen? Aber auch Fragen der Rechts­so­ziologie können Teil des Diskurses werden: Wirkt unser Rechts­system? Ist das Recht denn auch wirklich gerecht? Wo gibt es ggf. noch Schwach­stellen?

Spannende Unterrichts­konzepte fördern und fordern die Schüle­rinnen und Schüler

Klassischer Frontal­un­terricht kann die vielen Aspekte des Rechts kaum wiedergeben. Aus diesem Grund sieht das Projekt unterschiedliche pädago­gische Ansätze vor, die den Unterricht für die Schüle­rinnen und Schüler greifbarer machen. Sie wecken das Interesse der Jugend­lichen in besonderem Maße und können individuell in das Unterrichts­konzept eingear­beitet werden.

  • Diskussion über Themen eines bestimmten Rechtsgebiets
  • Planspiel einer Gerichtsverhandlung
  • Erarbeitung eines eigenen Gesetzes für die „einsame Insel“
  • Besuch einer Gerichtsverhandlung

Lebensnahe Fragestel­lungen

Um die Schüle­rinnen und Schülern durch das Angebot auch in ihrem Alltag ganz praktisch zu unterstützen, bietet sich eine Reihe interes­santer Fragestel­lungen an:

  • Ist ein allgemeines Handyverbot in der Schule erlaubt?
  • Dürfen Lehrer die Inhalte von Handys kontrollieren?
  • Welche Rechte hat man auf Instagram?
  • Haben Kinder einen Anspruch auf Taschengeld?
  • Haften Eltern wirklich für Ihre Kinder?
  • Ab wann darf man ausziehen?
  • Wo beginnt Stalking und Cybermobbing/ Mobbing in der Schule
  • Einsatz von K.O.-Tropfen (Kann als konkrete Einführung in das Strafrecht dienen)
  • Welche Konsequenzen haben illegale Downloads von Musik oder Filmen?
  • Handyverträge – welche Gefahren drohen?
  • Internetkauf – welche Rechte habe ich?

Aber auch abstrakte Fälle können das Interesse der Schüler am Recht wecken. Hierzu eignen sich auch Fragestel­lungen, die häufig in den Medien angesprochen werden:

  • Darf man ein Passagier-Flugzeug abschießen, wenn es genutzt werden soll, um damit ein vollbesetztes Fußballstadion zu attackieren?
  • Wie steht es um das Folterverbot, wenn eine Kindesentführung vorliegt und das Opfer möglicherweise nur durch Androhung oder Einsatz von Gewalt noch gerettet werden kann?
  • Wie funktioniert ein Asylverfahren
  • Welche Bedeutung hat das Grundgesetz?

Ein Projekt mit vielen Anknüp­fungs­punkten

Das Recht regelt das gesell­schaftliche Zusammenleben in seiner Gesamtheit. Es ist daher so facettenreich wie das Leben selbst. Der Besuch eines Anwalts oder einer Anwältin kann daher in eine Vielzahl von Fächern integriert werden:

  • Rechts- oder Sozialkundeunterricht
  • Im Rahmen von AG- oder Projektwochen
  • Integration in andere Fachbereiche sind auch denkbar: So zum Beispiel in den Biologieunterricht bei Fragen zum Umweltrecht.

Kontakt

Deutscher Anwaltverein e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Tim Sander
Geschäftsführer
+49 30 726152-145