Zunächst sollte festgelegt werden, in welchem Fach der Unterricht abgehalten werden sollte und welches Rechtsgebiet dem Lehrplan besonders entsprechen würde. Gibt es vielleicht bereits Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler, welche vertieft behandelt werden sollten? Ferner sollte auch überlegt werden, ob eine Einzel- oder eine Doppelstunde angestrebt wird.
Gemeinsam mit dem DAV können dann die Details geklärt werden, die Kontaktaufnahme mit dem anwaltlichen Lehrer oder der anwaltlichen Lehrerin erfolgen und ein konkreter Termin festgelegt werden. Zur Vorbereitung des Besuchs sollte ferner auch besprochen werden, wie die Schülerinnen und Schüler auf den Besuch vorbereitet werden sollten. Kann ein Lehrer oder eine Lehrerin vielleicht schon konkreten Input geben? Auch die Frage, ob eine Mediennutzung angestrebt ist, sollte besprochen werden.
Eine Reihe passender Kurzfilme für einen ersten Überblick stellt das Justizministerium NRW zur Verfügung. Auch sollte eine erste Überlegung angestellt worden sein, welches Format gewünscht ist: Bietet sich eine gespielte Gerichtsverhandlung an? Soll es eine Frage-Antwort- Stunde sein? Oder bietet sich vielleicht die Erstellung eines eigenen Gesetzes für die „einsame Insel“ an? Unsere Checkliste dient der ersten Orientierung, kann aber durch individuelle Vorstellungen jederzeit ergänzt werden.
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