Hans-Dahs-Plakette

Die Hans-Dahs-Plakette stellt die höchste Auszeichnung der Anwaltschaft dar und wird an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die sich gleichermaßen um die Anwaltschaft und um ihre Verbindung zur Wissenschaft verdient gemacht haben. Verliehen wird sie auf dem Deutschen Anwaltstag.

Benannt ist die Hans-Dahs-Plakette nach dem gleichnamigen Anwalt. Seine Überzeugungskraft war ungewöhnlich. Er hat sich über seine Berufstätigkeit hinaus in vielfältiger Weise, seine Erfahrung und sein Wissen zum Nutzen der Allgemeinheit, eingesetzt. Er hat die Stellung des Bürgers gegenüber dem Staat und vor dem Gericht gestärkt. Das Zusammenwirken von Richtern und Staatsanwälten, Verwaltung und Wissenschaft mit der Anwaltschaft über alle gegebenen Unterschiede ihrer Aufgaben hinaus war sein besonderes Ziel. Anwaltliche Arbeit und wissenschaftliches Werk standen bei ihm in diesem Zusammenhang; sie waren deshalb für ihn eine untrennbare Einheit.

Inhaber

2023: Rechtsanwältin Mechtild Düsing

2018: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jobst Hubertus Bauer

2015: Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack

2012: Rechtsanwalt Felix Busse

2010: Rechtsanwalt Dr. Dieter Sellner

2008: Rechtsanwalt Justizrat Prof. Dr. Franz Salditt

2006: Rechtsanwalt beim BGH Prof. Dr. Achim Krämer

2004: Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Stobbe

1999: Dr. Ludwig Koch & Prof. Dr. Hans-Jürgen Rabe

1995: Dr. Dr. h. c. Dieter Ahlers

1993: Prof. Dr. Rüdiger Zuck

1989: Prof. Dr. Jochen Plagemann

1987: Dr. Carl Otto Lenz

1985: Prof. Dr. Konrad Redeker

1981: Prof. Dr. Bernd Bender & Dr. Fritz Ostler

1979: Dr. Heinz Brangsch

1977: Dr. Walter Oppenhoff

1975: JR Dr. Karl Weber

1973: Prof. Dr. Adolf Arnd