Die Hans-Dahs-Plakette stellt die höchste Auszeichnung der Anwaltschaft dar und wird an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die sich gleichermaßen um die Anwaltschaft und um ihre Verbindung zur Wissenschaft verdient gemacht haben. Verliehen wird sie auf dem Deutschen Anwaltstag.
Benannt ist die Hans-Dahs-Plakette nach dem gleichnamigen Anwalt. Seine Überzeugungskraft war ungewöhnlich. Er hat sich über seine Berufstätigkeit hinaus in vielfältiger Weise, seine Erfahrung und sein Wissen zum Nutzen der Allgemeinheit, eingesetzt. Er hat die Stellung des Bürgers gegenüber dem Staat und vor dem Gericht gestärkt. Das Zusammenwirken von Richtern und Staatsanwälten, Verwaltung und Wissenschaft mit der Anwaltschaft über alle gegebenen Unterschiede ihrer Aufgaben hinaus war sein besonderes Ziel. Anwaltliche Arbeit und wissenschaftliches Werk standen bei ihm in diesem Zusammenhang; sie waren deshalb für ihn eine untrennbare Einheit.
2023: Rechtsanwältin Mechtild Düsing
2018: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jobst Hubertus Bauer
2015: Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack
2012: Rechtsanwalt Felix Busse
2010: Rechtsanwalt Dr. Dieter Sellner
2008: Rechtsanwalt Justizrat Prof. Dr. Franz Salditt
2006: Rechtsanwalt beim BGH Prof. Dr. Achim Krämer
2004: Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Stobbe
1999: Dr. Ludwig Koch & Prof. Dr. Hans-Jürgen Rabe
1995: Dr. Dr. h. c. Dieter Ahlers
1993: Prof. Dr. Rüdiger Zuck
1989: Prof. Dr. Jochen Plagemann
1987: Dr. Carl Otto Lenz
1985: Prof. Dr. Konrad Redeker
1981: Prof. Dr. Bernd Bender & Dr. Fritz Ostler
1979: Dr. Heinz Brangsch
1977: Dr. Walter Oppenhoff
1975: JR Dr. Karl Weber
1973: Prof. Dr. Adolf Arnd