Maria-Otto-Preis

Seit 2010 verleiht der Deutsche Anwalt­verein jährlich den Maria-Otto-Preis an heraus­ragende Rechts­an­wäl­tinnen, aber auch an Personen oder Organi­sa­tionen, die sich in besonderem Maße um die Belange von Frauen in Beruf, Justiz, Politik und Gesell­schaft verdient gemacht haben oder eine besondere Vorbild­funktion für Anwältinnen innehaben. Der Preis geht auf eine Initiative der DAV-Arbeits­ge­mein­schaft Anwältinnen zurück.

Benannt ist der Preis nach Rechts­an­wältin Dr. Maria Otto. Diese ist 1922 nach einer Gesetzes­än­derung durch das Bayerische Staats­mi­nis­terium der Justiz als erste deutsche Anwältin in München zugelassen worden.

Der Deutsche Anwaltverein hat Anfang März 2010 erstmals den vom DAV-Vorstand geschaffenen Maria-Otto-Preis verliehen. Der Anwältinnenpreis ist benannt nach der ersten Rechtsanwältin, die 1922 in Deutschland zugelassen wurde.

Mitten im Ersten Weltkrieg, im Oktober 1916 erhielt der Vorsitzende der Prüfungskommission der juristischen Fakultät in Würzburg Post aus München. Genauer: Er erhielt ein eher scharf formuliertes Schreiben vom Königlich Bayrischen Justizministerium. Es betraf das Zeugnis einer jungen Frau, die ein paar Monate zuvor ihr erstes juristisches Staatsexamen mit der Note gut abgeschlossen hatte. „In das Zeugnis über das Bestehen der Universitäts-Abschlussprüfung ist der Vermerk aufzunehmen, dass die Kandidatin zum Vorbereitungsdienst nicht zugelassen werden kann“, wies das Staatsministerium die Prüfer an. Der so genannte „Vorbereitungsdienst“, heute Referendariat, war schon damals der Praxisvorlauf zum zweiten Staatsexamen – die Voraussetzung zur Zulassung als Anwalt oder zum juristischen Staatsdienst.

Der Vermerk wurde nachgetragen. Das korrigierte Zeugnis wurde „der Kandidatin“ Fräulein Maria Otto noch einmal zugesandt. Es sollte diese offenbar entmutigen, ihre juristischen Ambitionen weiter zu verfolgen. Ein bürokratischer Vermerk konnte den Lauf der Geschichte nie aufhalten. Und einen Charakter wie die Kandidatin Maria Otto schon gar nicht. Man könnte auch sagen: Geschichte wird von Menschen gemacht, die sich von unsinnigen Vermerken von geschichtsblinden Bürokraten nicht aufhalten lassen. Und zwar auch dann nicht, wenn diese Geschichtsblinden eine gesellschaftliche Mehrheitsmeinung vertreten und scheinbar alle Mittel der Macht auf ihrer Seite haben.

Die Biografie der Kandidatin „Fräulein Maria Otto“, der ersten deutschen Anwältin zeigt: Eine Kombination aus inhaltlicher Kompetenz, Hartnäckigkeit und ein frühes Gespür für große gesellschaftliche Umwälzungen, die die Welt verändern kann.

„Feministin im besten Sinne“
Ein paar seniore Münchnerinnen und Münchner erinnern sich noch an Frau Otto. Zum Beispiel Esther Bloch, die heute 83-jährige Ehrenvorsitzende der GEDOK, der Gemeinschaft deutscher und österreichischer Künstlerinnen. Maria Otto hatte die GEDOK über Jahrzehnte pro bono juristisch beraten. Frau Bloch beschreibt Frau Otto als „immer zurückhaltende Dame, immer dunkel gekleidet, hager in der Erscheinung, eigentlich unauffällig“. Doch wenn es um die juristische Sache ging, war sie plötzlich präsent wie keine andere im Raum und argumentierte mit einer Präzision, der niemand etwas entgegen setzen konnte. Frau Bloch nennt Frau Otto „eine Feministin im besten Sinne“. Was sie damit meint? Eine Frau, die für andere Frauen kämpft. Die sehr genau weiß, worauf sie hinaus will. Dabei kein Aufhebens um ihre eigene Person macht, geschweige denn Krawall. Eine Frau, die bessere Argumente solange auf ihrer Seite versammelt, bis die Gegenseite sich irgendwann fügen muss. Dafür braucht es freilich einen langen Atem.

Maria Otto stammte aus wirtschaftlich guten Verhältnissen. 1892 kam sie als älteste Tochter eines Kommerzienrates und Direktor einer Porzellanfabrik in der Oberpfalz auf die Welt. Nach der Volksschule erhielt sie zwei Jahre Privatunterricht, besuchte anschließend ein Mädcheninternat für Sprachenlehrerinnen in Regensburg und schließlich ein Mädchengymnasium in Nürnberg. 1912 machte sie Abitur und entschied sich, Jura zu studieren. Das war in Bayern bereits seit 1903 möglich. Dieses Zugeständnis der Männerwelt hatte die deutsche Frauenbewegung des späten 19. Jahrhunderts im Zuge der schrittweisen Öffnung der Universitäten im Deutschen Reich für Frauen erkämpft. Alleine stellte sich die Frage: Wozu sollte eine Frau eigentlich Jura studieren, wenn laut Prüfungsordnung nach dem Ersten Staatsexamen auf jeden Fall Schluss war? Denn damit bestand keine Chance, jemals in einem juristischen Beruf zu arbeiten.

In Frankreich, Schweden, Holland und Italien gab es schon um die Jahrhundertwende Anwältinnen, zum Teil sogar Richterinnen. In Deutschland führten die männlichen Kräfte der Beharrung derweil munter ihre drolligen Argumente ins Feld, warum Frauen in der Justiz nichts zu suchen hatten. Ein Dauerbrenner war der Hinweis auf die „besondere körperliche Konstitution“ der Frau, die Zitat, „in der besten Zeit der Jahre von Zeit zu Zeit in einem anormalen Zustand sich befindet und an der pflichtgemäßen Ausübung des Berufs gehindert ist.“ Die Gegner einer Öffnung der Justizberufe für Frauen stellten ihre Haltung gerne auch als Engagement zum Schutze der Frau dar. Die „edle und keusche“ Frau sei viel zu schade für den Richter und Anwaltsberuf, bei dem man ja so vielen Scheußlichkeiten ausgesetzt sei, zumal bei Sittlichkeitsprozessen.

Die Männer mauerten
Auf dem Richtertag 1921 herrschte weitgehend Konsens, dass es der Würde eines Mannes einfach nicht entspricht, von einer Frau verurteilt zu werden. Ein Richter formulierte in einer Tagesszeitung: „Man vergegenwärtige sich den Fall, dass Frauen schwere Freiheitsstrafen oder gar Todesstrafen über Männer verhängen sollen. Muss sich nicht das natürliche Gefühl gegen solche Verletzung echter Manneswürde auflehnen, einer Manneswürde, auf die auch der Bescholtene und Gesetzesverächter immerhin noch Anspruch erheben darf.“ Die Anwaltschaft der Weimarer Republik bremste mit einem handfesteren Argument. Mandate waren knapp, der wirtschaftliche Erfolg vieler Kanzleien bedroht. Da konnte man zusätzliche Konkurrenz durch Frauen nun wirklich nicht gebrauchen.

Maria Otto kannte diese Argumente, als sie im Sommer 1916 den Antrag stellte, zumindest „informatorisch“ den Vorbereitungsdienst, das Referendariat, antreten zu dürfen. „Informatorisch“ ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein drolliger Begriff. Im Klartext will er heißen: Referendariat zum eigenen Vergnügen. Ohne Aussicht darauf, das erworbene Wissen später nutzen zu können. Die Beamten im Justizministerium stimmten dem „informatorischen Vorbereitungsdienst" wohl zu in der Annahme: Da kommt eine junge Frau, die einen Einblick in den Beruf bekommen möchte, aber vermutlich einen Anwalt oder Richter heiratet und dann in der Küche verschwindet. Wie wir wissen, kam es anders.

Ein Recht wird eingefordert
Bereits im Ersten Weltkrieg überholte die soziale Realität die Alleinherrschaft des Mannes im Berufsleben. Frauen ersetzten im Zivilen an vielen Stellen die Männer an der Front. Mit dem Ende des Krieges kam dann auch das Ende der rechtlichen Vorherrschaft der Männer. Formal zumindest. Am 19.1.1919 gingen in Deutschland erstmals Frauen zu den Wahlurnen. In der gewählten Nationalversammlung saßen dann auch 37 Frauen, die meisten Sozialdemokratinnen. Laut Artikel 109 der Weimarer Verfassung hatten Männer und Frauen fortan die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Art. 128 der Reichsverfassung beendete die rechtliche Diskriminierung bei der Zulassung von Frauen zum Beamtendienst und für öffentliche Ämter. Formal zumindest.

Die neue Staatsform der Republik, die Demokratie, war den Deutschen in den Schoß gefallen. Nur wenige hatten sie gewollt und niemand hatte sie erkämpft. Die Feinde des Fortschritts kämpften auch, man kann wohl sagen besonders heftig in München. Und sie kämpften auch gegen die Kandidatin Fräulein Maria Otto. Die hatte bereits kurz nach Kriegsende beantragt, dass ihr „informatorischer“ Status im Vorbereitungsdienst in einen regulären gewandelt würde. Nach Abschluss des dreijährigen Dienstes hätte sie dann zum Zweiten Staatsexamen zugelassen werden müssen. Der Antrag wurde abgelehnt. Im September 1919 wiederholte sich das Spiel. Im Oktober 1919 noch einmal. Im Januar 1921 versuchte Maria Otto es erneut. Widerspruch gegen den negativen Bescheid im April ’21. Die Begründungen für ihre Anträge waren von mal zu mal länger geworden. Sie verwies auf das neue Reichsverfassungsgesetz und die gesetzgeberischen Aktivitäten verschiedener Reichstagsabgeordneter in Berlin.

Die Absagen waren mal verbindlich im Ton, mal wurde gar nicht reagiert, mal schienen sie demaskierend ehrlich: Richterstand und Anwaltschaft seien überfüllt. Am 7. Dezember 1921 wendete sich das Blatt. In ihrem Antrag auf Prüfungszulassung für das Jahr 1922 schränkte Maria Otto ein, dass sie keine Position im Staatsdienst anstrebte. Baden und Preußen hatten bereits die Zulassung von Frauen zum zweiten juristischen Staatsexamen beschlossen. Vielleicht wollten die zuständigen Beamten nur endlich ihre Ruhe von dieser renitenten Antragstellerin haben. Im Februar 1922 ließen sie das „Fräulein Kandidatin“ ausnahmsweise und mit Hinweis zu, dass auch eine erfolgreiche Prüfung ihr weder die Fähigkeit zum Richteramt noch die für ein höheres Amt in der inneren Verwaltung oder des Finanzdienstes verleihe.

Im Juni bestand Dr. Maria Otto als erste Frau die Prüfung. In der Rangliste der 113 Teilnehmer landete sie im Mittelfeld auf Rang 63. Im Oktober bekam sie ihre Urkunde und durfte den Assessorentitel führen. Am 7. Dezember 1922 ließ das Bayrische Staatsministerium der Justiz Dr. Maria Otto auf der Grundlage des Gesetzes über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege vom 11. Juli 1922 (RGBl. 1922, 573) zur Rechtsanwaltschaft zu.

Der Preis für die Karriere als Anwältin
Sie ließ sich als selbstständige Einzel-Anwältin in der Nähe des Münchner Justizgebäudes nieder. Kanzleiadresse Ottostr. 1. Auch der Zeitpunkt – heute würde man wohl „das Timing“ sagen – war günstig. Die turbulenten Anfangsjahre der Weimarer Republik strebten ihrem Ende entgegen. Nach der französischen Besetzung des Ruhrgebiets, dem Hitlerputsch, den kommunistischen Aufständen in Sachsen und Thüringen und dem Ende der Inflation und der damit verbundenen Wirtschaftkrise ging es ab 1924 in Deutschland endlich wieder ruhiger zu. Und wirtschaftlich aufwärts. Maria Otto etablierte sich auf Rechtsgebieten, die schon damals als „eher weiblich“ galten. Sie machte sich im Familienrecht einen Namen und vertrat viele Frauen bei Unterhaltsstreitigkeiten. Sie arbeitete in der Münchner Rechtsschutzstelle für Frauen mit und vertrat Frauenvereinigungen wie den Verein Arbeiterinnenheim und – wie bereits erwähnt – den Künstlerinnenbund GEDOK.

Im Dritten Reich durfte die Rechtsanwältin Otto weiter ihrem Beruf nachgehen. Ihre Haltung zu den Nazis war wohl geprägt von dem Versuch, eher unauffällig zu agieren ohne die Konfrontation zu suchen. Sie war nicht Mitglied der NSDAP, allerdings ab Februar 1934 im NS-Rechtswahrerbund. Später trat sie noch dem Deutschen Frauenwerk, der NS-Volkswohlfahrt und dem Reichsluftschutzbund bei. Politische Funktionen übernahm sie nicht und sie erhielt auch keine Auszeichnungen. 1937/38 fungierte Maria Otto als Sachverständige im Familienrechtsausschuss. Der Rechtshistoriker Reinhard Weber nennt ihre Kontakte zu den braunen Machthabern in einem Gutachten „eher peripher“. Von der US-Militärregierung für Bayern wurde sie nach Kriegsende umgehend als „nicht belastet“ eingestuft. Die Spruchkammer München bestätigte ein Jahr später diese Einschätzung.

Mit ihrer Hartnäckigkeit ebnete die erste zugelassene Anwältin Deutschlands Frauen den Weg in eine Männerdomäne. Ihre Geschichte ist eine Pioniergeschichte. So wird die Geschichte bis heute erzählt und das ist natürlich auch richtig so. Dabei wird aber in der Regel ein Aspekt unterschlagen: Frauen wie Maria Otto mussten für ihre berufliche Pionierleistung einen hohen Preis zahlen. Frauen wie Maria Otto konnten im Grunde nicht heiraten.

Auch in der Weimarer Republik bedeuteten Heirat und die Gründung einer Familie für Frauen nahezu immer und automatisch das Ende der Karriere. Das menschliche Bedürfnis nach Liebe und Sexualität mussten berufstätige Frauen der Zeit entweder verdrängen oder im Verborgenen ausleben – mit allen Belastungen, die damit verbunden sind.

Revolutionen können Zeit brauchen. Es dauerte ganze drei Jahre, bis das Fräulein Otto in Bayern eine Kollegin bekam. 1933 gab es im Freistaat gerade mal acht Anwältinnen. Im ganzen Reich waren es nicht einmal hundert. Die erste Richterin in Bayern trat 1946 ihren Dienst an. Fräulein Maria Otto, die Kandidatin mit dem Ausschluss-Vermerk im Zeugnis, ist im Jahr 1977 verstorben. Nach 55 Jahren in ihrem Beruf. Dem Beruf der Anwältin.

 

Autor: Thomas Ramge, Berlin
Dieser Text stammt aus dem Anwaltsblatt 2010, 315-316

Maria-Otto-Preisverleihung 2026

Auch im Jahr 2026 wird der Deutsche Anwaltverein wieder den Maria-Otto-Preis verleihen.
Datum und Ort werden noch bekannt gegeben.

Die Preisträ­ge­rinnen

Der Maria-Otto-Preis ist im Jahr 2024 an das Leipziger Anwältinnen-Trio Susette Jörk, Ina Feige und Nadine Maiwald für ihr besonderes anwaltliches und soziales Engagement verliehen worden.

Die Rechtsanwältinnen Susette Jörk, Ina Feige und Nadine Maiwald sind seit 2003 gemeinsam im Leipziger Anwältinnenbüro als Generalistinnen auf dem Gebieten des Familien-, Arbeits-, Sozial-, Straf-, Verkehrs- sowie Vertragsrecht tätig. Sie streiten mit außerordentlichem Erfolg für die Interessen ihrer Mandantinnen und haben das bahnbrechende Grundsatzurteil zur Lohngleichheit und Beweislastumkehr vor dem Bundesarbeitsgericht am 16.02.2023 erwirkt. Auch sind sie Mitherausgeberinnen der Rechtszeitschrift „Streit“. Sie engagieren sich für Geschlechtergerechtigkeit und feministische Rechtspolitik und sind Mitglied in Netzwerk.

Im Jubiläumsjahr 2022, in dem die Anwaltschaft den hundertsten Jahrestag der Zulassung der ersten Frau – Dr. Maria Otto - zur Anwaltschaft feiert, hat der DAV mit Dr. Margarete Gräfin von Galen eine Kollegin mit dem Maria-Otto-Preis geehrt, die nicht nur eine hervorragende Rechtsanwältin ist, sondern auch eine Frau, der es gelungen ist, ihre Arbeit als erfolgreiche Strafverteidigerin mit ihrer Rolle als Mutter von vier Kindern zu vereinbaren und zusätzlich ein vielfältiges ehrenamtliches Engagement für die Anwaltschaft und den Rechtsstaat aufzubringen.

Seit 1983 als Rechtsanwältin tätig, promovierte Margarete von Galen 2004 mit einer Arbeit zu Rechtsfragen der Prostitution und bewies damit nicht nur den Mut und den Ehrgeiz, sich mitten im Berufsleben einer solchen Herausforderung zu stellen, sondern setzte sich mit ihrer Arbeit auch in einem eher unpopulären Bereich für die Rechte von Frauen ein.

Wie Maria Otto es war, ist auch Margarete von Galen eine Pionierin. 2004 wurde sie als erste Frau zur Präsidentin der Berliner Rechtsanwaltskammer gewählt, 2021 war sie die erste deutsche Frau an der Spitze des Council of Bars and Law Societes of Europe (CCBE).

Dr. Margarete Gräfin von Galen ist nicht nur eine herausragende Streiterin für Recht und Gerechtigkeit, sondern Vorbild für viele junge Juristinnen. Sie auszeichnen zu dürfen, ist uns große Freude und Ehre zugleich.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Münster und München wurde Mechtild Düsing 1973 Anwältin. Nach einer Zeit der Selbstständigkeit in einer Einzelpraxis gründete sie zusammen mit zwei Anwälten 1973 die Kanzlei Meisterernst Düsing Manstetten. 1983 wurde sie zur Notarin ernannt (bis 2014). Seit 1988 ist sie Fachanwältin für Verwaltungsrecht, seit 2006 Fachanwältin für Erbrecht und seit 2010 Fachanwältin für Agrarrecht. Dem Vorstand des DAV gehörte sie von 2005 bis 2009 und von 2011 bis zum Anwaltstag 2019 an. Als Gründungsvorsitzende der 2004 gegründeten Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen wird Mechtild Düsing in Kreisen des Deutschen Anwaltvereins als Kämpferin für die Sache der Anwältinnen wahrgenommen. Übersehen wird, dass sie eine herausragende Verfassungs- und Europarechtlerin ist. Sie hat viele Verfahren vor den Europäischen Gerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen und hat sich ab 2009 für den Deutschen Juristinnenbund und die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen in der Aktion „Frauen in die Aufsichtsräte“ engagiert, die letztlich zur Frauenquote in Aufsichtsräten geführt hat. Dem DAV Verfassungsrechtsausschuss gehört sie seit 2001 an. Mechtild Düsing hat drei erwachsene Kinder. Am 11. September 2019 verleiht der DAV ihr den Maria-Otto-Preis.

Bitte klicken Sie hier, um mehr über Rechtanswältin Daad Mousa aus Syrien zu erfahren.

DAV verleiht Maria-Otto-Preis an zwei Anwältinnen aus Berlin – Einsatz für Opfer rechtsextremer Gewalt und von Sexualdelikten

Mit dem Maria-Otto-Preis ehrt der DAV seit dem Jahr 2010 Anwältinnen, die sich in besonderem Maße in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft verdient gemacht haben und eine besondere Vorbildfunktion für Anwältinnen und Anwälte innehaben. Im April 2016 hat der DAV diesen Preis zum fünften Mal feierlich verliehen und zwei Anwältinnen ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise für ihre Mandanten engagieren.

Benannt ist der Anwältinnenpreis der Deutschen Anwaltschaft nach Rechtsanwältin Dr. Maria Otto. Sie wurde nach ihrem langen hartnäckigem Betreiben 1922 durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz als erste deutsche Anwältin in München zugelassen und praktizierte bis 1977 (siehe zu ihrem Werdegang: Ramge, AnwBl 2010, 315, abrufbar in der Anwaltsblatt-Datenbank im Netz unter www.an-waltsblatt.de). Auch in diesem Jahr kamen zur Preisverleihung in der Mendelssohn-Remise am Gendarmenmarkt in Berlin zahlreiche Gäste aus Anwaltschaft, Politik und Gesellschaft.

Die Preisträgerinnen

Der DAV hat den Preis in diesem Jahr an die Rechtsanwältinnen Regina Götz und Undine Weyers verliehen. Sie sind Fachanwältinnen für Strafrecht und arbeiten gemeinsam in einer Berliner Sozietät. Die Preisträgerinnen unterstützen insbesondere Opfer politisch motivierter, rechtsextremistischer Gewalttaten sowie Opfer von Sexualdelikten. Anlass für ihre Arbeit in diesen Gebieten sind Mandate, die sie bereits in ihren ersten Berufsjahren stark geprägt und ihnen gezeigt haben, dass gerade hier Handeln und nicht Wegsehen angebracht ist. Götz vertrat zu Beispiel im Fall der sog. „Hetzjagd in Guben“ im Jahr 1999 die Verwandte des Opfers als Nebenklägerin. Beide Preisträgerinnen engagieren sich zudem für die Stärkung der Rechte misshandelter Frauen in der Berliner Initiative gegen häusliche Gewalt (BIG e.V.).

In den vergangenen Jahren wandten sich die beiden Anwältinnen mit zahlreichen Fällen aus ihrer beruflichen Praxis an die im Jahre 2001 gegründete DAV-Stiftung Contra Rechtsextremismus.

In den Fällen ging es überwiegend um Taten, in denen Menschen allein wegen ihrer Herkunft Opfer geworden sind. Die Stiftung übernimmt die Kosten für die Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern politisch motivieter Straftaten, sofern diese bedrüftig sind. Seit ihrer Gründung konnte die durch Spenden und Zuweisung von Geldauflagen in Strafverfahren finanzierte Stiftung bereits in über 400 Fällen unterstützen.

Harte Realität statt Elfenbeinturm

Diesen Einsatz ehrte der DAV nun mit dem Maria-Otto-Preis. In seiner Laudatio würdigte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg den „mutigen und couragierten Einsatz auf einem Gebiet, welches nicht der juristische Elfenbeinturm ist, sondern die harte Realität widerspiegelt.“ Es sei ihm ein besonderes Anliegen, die Anwaltskolleginnen für ihr „herausragendes Engagement“ gerade in einer Zeit zu ehren, in welcher der deutsche freiheitliche Rechtsstaat vor einer großen Herausforderung stehe. Der Deutsche Anwaltverein sehe es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, mit aller Entschlossenheit gegen politisch motivierte Straftaten vorzugehen. Er stehe für Toleranz und Achtung der Menschenwürde. Auch der DAV werde weiterhin entschlossen gegen Rassismus vorgehen. Auch er schaue nicht weg!

In ihrer Dankesrede haben die Anwältinnen eindrucksvoll aus ihrem beruflichen Alltag als Strafverteidigerinnen und Nebenklagevertreterinnen von Opfern rechtsextremistischer Gewalt und über die praktischen Probleme der Strafbarkeit sexueller Übergriffe auf Frauen berichtet. Damit wurde ein Bereich der anwaltlichen Tätigkeit beleuchtet, der selten im Rampenlicht steht. Die Anwältinnen werden ihre Arbeit fortsetzen.

Autorin: Rechtsassessorin Reyam Joudeh, DAV, Berlin

Maria-Otto-Preis des DAV für die US-Anwältin Laurel Bellows

Mit dem Maria-Otto-Preis ehrt der DAV Anwältinnen, die sich in besonderem Maße in Beruf, Justiz, Politik und Gesell­schaft verdient gemacht und eine besondere Vorbild­funktion für Anwältinnen und Anwälte innehaben. Im Mai erhielt die ehemalige Präsidentin der American Bar Association Laurel Bellows den Preis.

Das ehemalige Bankhaus der Bankier- und Künstler­familie Mendelssohn liegt im Herzen Berlins unweit des Gendar­men­marktes. Die ehemalige Kassenhalle, die „Mendelssohn-Remise“, dient heute als Ausstellungs- und Veranstal­tungsraum und als Ort, an dem die Verbindung von Geschichte, Kultur und Zivilge­sell­schaft erlebbar wird. Im Mai dieses Jahres war die Mendelssohn-Remise Schauplatz eines besonderen, deutsch-amerika­nischen „Events“: Der Verleihung des Maria-Otto-Preises an die US-Anwältin Laurel Bellows.

Gesell­schaftliche Verant­wortung

Bellows praktiziert seit 1974 als Anwältin in Chicago. 2012 übernahm sie als Präsidentin das Spitzenamt der fast 400.000 Mitglieder starken American Bar Association (ABA). Während ihrer einjährigen Amtszeit hatte sich Bellows nicht nur um Berufs­politik gekümmert sondern ein großes Augenmerk auf das „Human trafficking“ gelegt. „Ihr Engagement gegen mensch­lichen Sklaven­handel, auch in den USA, war beispielhaft“, so DAV-Präsident Rechts­anwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer in seiner Ansprache. Eine weitere wichtige Leistung von Bellows war die Einrichtung der „ABA Gender Equity Task Force“, die sich für die Gleich­stellung von Anwältinnen und Anwälten einsetzt.

Grund für die Auszeichnung sei aber nicht nur Ihr Engagement für unbequeme Themen während ihrer ABA-Präsident­schaft gewesen, so der Laudator des Abends Gary Smith. Der Direktor der American Academy in Berlin verdeut­lichte, wie Bellows über ihre gesamte Karriere beispielhaft vorgemacht habe, dass es zur beruflichen Profes­sio­nalität auch gehöre, gesell­schaftliche Verant­wortung zu übernehmen, ob als Vertei­digerin von Prosti­tu­ierten zu Beginn ihrer Laufbahn, als Beraterin in Gesetz­ge­bungs­an­ge­le­gen­heiten oder in einer ihrer vielen ehrenamt­lichen Funktionen, die sie in der ABA und anderen anwalt­lichen Organi­sa­tionen innehatte.

Ungleich­be­handlung

Den zahlreichen Gästen aus Politik, Justiz und Anwalt­schaft machte die glückliche Preisträgerin deutlich, dass Sie den Maria-Otto-Preis als Ansporn nehme. „Wenn man die Sechzig überschreitet, muss man Risiken eingehen und sicher­stellen, dass man unbequem ist. Das sind meine Ziele“, so Bellows. Und unbequeme Themen brachte sie auch noch einmal zur Sprache: Stichwort ungleiche Bezahlung von Anwältinnen und Anwälten. In den USA erhielten laut Bellows Anwältinnen im Durchschnitt nur 71 Prozent des Gehalts ihrer gleich­qua­li­fi­zierten männlichen Kollegen. In Deutschland sieht es nicht viel besser aus, wie DAV-Präsident Ewer zuvor in seiner Ansprache verdeut­lichte (auf dem gesamten Arbeitsmarkt verdienen Frauen in Deutschland 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen). Noch ungleicher wird es laut Bellows bei African Americans (nur 66 Prozent des Gehalts der weißen männlichen Kollegen) und Latinas (nur 50 Prozent des Gehalts der weißen männlichen Kollegen).

Zwischen Deutschland und den USA liegen zwar geogra­fische und kulturelle Entfer­nungen, grundlegende Themen gleichen sich aber frappierend, nicht nur in der Gegenwart. So erinnerte Bellows an die erste, in ihrem Heimatstaat Illinois zugelassene Anwältin, deren Zulassung zunächst gescheitert sei, weil der US Supreme-Court die Auffassung vertreten habe, Frauen seien dem Anwaltsberuf emotional und physisch nicht gewachsen. Der gleichen Argumen­tation sah sich auch die Namens­geberin des Preises, Maria Otto gegenüber, bevor sie 1922 als erste Anwältin in Deutschland zugelassen wurde (30 Jahre nach der schluss­endlich im Jahr 1892 in Illinois zugelassenen Kollegin). Auch daran wurde deutlich: Um Vorbilder zu finden, kann man auch einmal über den Ozean hinaus­schauen.

Autor: Rechts­anwalt Manfred Aranowski, Berlin

DAV verleiht Maria-Otto-Preis an „Anwältinnen ohne Grenzen“

Mit dem Maria-Otto-Preis zeichnet der Deutsche Anwaltverein herausragende Anwältinnen für ihre Vorbildfunktion und ihre Verdienste um die Belange von Frauen in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft aus. Im Mai 2013 verlieh der DAV den Maria-Otto-Preis an den Vorstand des Vereins „Anwältinnen ohne Grenzen“. Benannt ist der Preis nach der ersten Anwältin Deutschlands, die 1922 zugelassen wurde.

Was haben eine ehemalige Richterin aus Bosnien-Herzegowina, eine in Spanien aufgewachsene muslimische Palästinenserin und eine seit den siebziger Jahren in Freiburg tätige Familienrechtlerin gemeinsam? Alle drei haben sich zusammengefunden, um für die nationale und internationale Beachtung von Frauenrechten einzutreten. Jasmina Prpíc (Rechtsanwältin aus Bosnien-Herzegowina), Siba Irsheid (Rechtsanwältin aus Spanien) und Regina Schaaber (Rechtsanwältin aus Freiburg) bilden den Vorstand des Vereins „Anwältinnen ohne Grenzen“. Prpíc gründete mit anderen Gleichgesinnten den Verein 2007. Anlass waren ihre Erfahrungen, die sie nach ihrer Flucht vor dem Bosnienkrieg in der Menschenrechtsarbeit im Kosovo und in anderen Krisenregionen sammelte. Anwältinnen ohne Grenzen baut seit seiner Gründung ein Netzwerk auf, das vor allem über die UN-Frauenrechtskonvention aufklären und Frauenaktivistinnen und Organisationen in ihrem Kampf gegen Diskriminierungen juristische Hilfe zur Verfügung stellen soll.

Laudatorin Gesine Schwan

Dieses Engagement zeichnete der DAV nun mit dem Maria-Otto-Preis aus. Den Preis nahmen die drei Vorstandsmitglieder im Rahmen einer Festveranstaltung im Mai in Berlin entgegen. „Die drei Preisträgerinnen stehen stellvertretend für ein beeindruckendes Netzwerk, das mit dem Preis ebenfalls geehrt werden soll“, so die Laudatorin Prof. Dr. Gesine Schwan. Schwan hob hervor, dass sich Anwältinnen ohne Grenzen nicht nur für die Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen sondern auch für den Abbau jeglicher Form von Ungleichbehandlung einsetze, um einen normativen gesellschaftlichen Wandel in Bezug auf Gleichberechtigung anzuregen und anzutreiben. Pripíc, die trotz fünfzehnjähriger Erfahrung als Richterin und Rechtsanwältin in Bosnien die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ in Deutschland nicht führen darf, machte den zahlreich anwesenden Gästen aus Anwaltschaft, Politik und Gesellschaft deutlich, dass auch in den hochentwickelten Ländern des Westens noch einiges im Argen liege: Zwar gebe es in den meisten EU-Staaten die formale Gleichstellung von Mann und Frau, faktisch sei man von einer echten Gleichstellung jedoch noch weit entfernt.

Autor: Rechtsanwalt Manfred Aranowski, DAV, Berlin

Kämpferin für die Anwältinnen: Renate Damm aus Hamburg

Mit dem Maria-Otto-Preis zeichnet der Deutsche Anwaltverein herausragende Anwältinnen für ihre Vorbildfunktion und ihre Verdienste um die Belange von Frauen in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft aus. Im November 2011 verlieh der DAV den Maria-Otto-Preis an die Hamburger Rechtsanwältin Renate Damm. Der Preis – benannt nach der ersten 1922 in Deutschland zugelassenen Anwältin – wurde zum zweiten Mal verliehen.

Wer über Renate Damm liest, wer vor allem an einem Abend in ihrer Nähe ist, erfährt viele Facetten ihrer Person. So viele, dass man gleich mehrere Leben damit füllen könnte. Renate Damm: die Anwältin, die Politikerin, die Medienexpertin, die Mutter, die Schauspielerin, die Motorradfahrerin. An diesem Abend zählte aber vor allem eines: Renate Damm, die Vorkämpferin, die es schaffte, sich in einer von Männern dominierten Welt zu behaupten und den Weg für nachkommende Generationen von Anwältinnen auch in Unternehmen zu ebnen.

Laudatio von Heribert Prantl

Zur Preisverleihung in der Berliner Mendelssohn-Remise kamen Ende November 2011 Gäste aus Anwaltschaft, Politik und Gesellschaft, darunter viele Weggefährten der Preisträgerin, ehemalige und aktuelle. Renate Damm ist trotz ihrer 76 Jahre immer noch als Anwältin in einer Hamburger Medienkanzlei aktiv. Sie war aber vor allem lange Jahre Chefjustitiarin des Springer-Konzerns. Zu den Gratulanten gehörten daher auch die Vertreter der Chefredaktionen großer deutscher Tageszeitungen, darunter als Laudator Prof. Dr. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung.

In seiner Laudatio machte Prantl deutlich, welche Widerstände Renate Damm in der männerdominierten Juristenwelt der 50er und 60er Jahre hatte überwinden müssen und hob hervor, dass sie sich über ihre Arbeit beim Zeitungsverlag Axel Springer und ihrem Engagement für die Pressefreiheit hinaus in vielfältiger Weise einen Namen gemacht hat. So sei sie nicht nur für Frauen und ihre Rechte im Deutschen Juristinnenbund aktiv gewesen, sondern auch in der Hamburger Landespolitik als stellvertretende Landeschefin einer Partei. Sehr persönlich würdigte Prantl die Eigenschaften der Preisträgerin: „Sie verkörpern Standfestigkeit, Engagement, Ehrgeiz und Geistesgröße; und dass Sie ein offenes Herz haben, das weiß jeder, der Ihnen begegnet.“

Renate Damm dankte dem Deutschen Anwaltverein für seinen Mut, mit ihr ausgerechnet eine Syndikusanwältin auszuzeichnen. Sie forderte den DAV auf, sich auch weiterhin für die Rechte der Syndikusanwälte, insbesondere ihre Verschwiegenheitsrechte einzusetzen. In Ihrer Dankesrede hob sie hervor, dass Maria Otto als Frau in den 20er Jahren wesentlich größere Hindernisse zu überwinden gehabt habe als sie und dass es wichtig sei, die Kolleginnen der heutigen Generation daran zu erinnern.

Autor: Rechtsanwalt Manfred Aranowski, Berlin

Erstmalige Verleihung des Maria-Otto-Preises in Berlin

Mit dem Maria-Otto-Preis ehrt der Deutsche Anwaltverein herausragende Anwältinnen für ihre Vorbildfunktion und ihre Verdienste um die Belange von Frauen in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft. Die erstmalige Verleihung des Preises fand Anfang März in Berlin statt. Ausgezeichnet wurde die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Gisela Wild.

Unweit des Berliner Gendarmenmarktes findet man ein kulturelles Kleinod: Die Mendelssohn-Remise. Die frühere Bankhalle der Mendelssohnbank dient heute als Konzertsaal, Ausstellungsfläche und als Ort gesellschaftlicher Begegnungen. Ein Ort, an dem man Geschichte atmen kann. Am 3. März 2010 diente die Mendelssohn-Remise als Schauplatz der erstmaligen Verleihung des Maria-Otto-Preises, des Anwältinnenpreises des DAV.

Zur Preisverleihung eingeladen waren neben den Vertretern der juristischen Organisationen auch diejenigen, denen die Gleichstellung von Frau und Mann ein besonderes Anliegen ist, vom deutschen Frauenrat bis zu den Gleichstellungsbeauftragten der Ministerien, aber auch Kulturschaffende und Bundestagsabgeordnete. Rund 200 Gäste waren gekommen, um die Verleihung an die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Gisela Wild mitzuerleben (zur Preisträgerin siehe das Anwaltsblattgespräch, AnwBl 2010, 179 ff.).

DAV-Präsident Prof. Wolfgang Ewer hielt die Laudatio. „Das Lebenswerk von Frau Dr. Wild ist vorbildhaft, weil sie die Vielzahl von Facetten, die zu einer wirklichen Anwaltspersönlichkeit gehören – von der Rechtswissenschaftlerin über die renommierte Wirtschaftsanwältin bis hin zur unerschrockenen und unermüdlichen Kämpferin für Freiheitsrechte – in sich verkörpert“, betonte Ewer. Die Preisträgerin habe sich in ihrer anwaltlichen Tätigkeit stets für Bürger- und Frauenrechte eingesetzt. Ewer verwies insbesondere auf ihre erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Volkszählungsgesetz, an dessen Ende das vom Bundesverfassungsgericht postulierte „informationelle Selbstbestimmungsrecht“ stand.

Für Gisela Wild kam die Entscheidung des DAV-Vorstands, sie auszuzeichnen überraschend. „Ein Preis für Anwältinnen jetzt, nachdem nahezu die Hälfte aller Anwälte Frauen sind, ist das nicht überholt?“ Dies seien ihre ersten Gedanken gewesen, berichtete sie dem Publikum. Die anfängliche Skepsis sei aber der Freude über den Preis gewichen und der Erkenntnis, „dass der Maria-Otto-Preis ins Bewusstsein ruft, wie schwer es Frauen hatten, als gleichwertig angenommen zu werden – und wie schwer sie es oft heute noch haben.“ Wild, selbst Partnerin einer großen internationalen Sozietät und Mutter eines Sohnes wies darauf hin, dass gerade im Umfeld der großen Kanzleien Beruf und Familie schwer zu vereinen seien. Partner zu werden und Kinder großzuziehen, würden in den Großsozietäten bislang die wenigsten schaffen. „Erst wenn dort die Hälfte der Partner weiblich sind und in Verbandsgremien Frauen voll vertreten sind, wird die Gleichberechtigung vollzogen sein“, so Wild.

Die erste Anwältin: Maria Otto

Nach der Übergabe der kunstvoll gestalteten Skulptur des Maria-Otto-Preises nahm die Schauspielerin Iris Berben das Publikum mit auf eine Zeitreise in die Anfangszeit der Anwältinnen in Deutschland. Sie berichtete über Maria Otto, der ersten, 1922 in Deutschland zugelassenen Anwältin, verdeutlichte die Widerstände, die sie hatte überwinden müssen, um als Anwältin arbeiten zu können und ihre persönlichen Entbehrungen, die letztlich darin mündeten, dass kein Nachkomme der Namensgeberin des Preises an der Preisverleihung teilnehmen konnte. Denn Nachkommen Maria Ottos gibt es nicht. Eindrücklich verdeutlichte dies, dass in der Weimarer Republik die Entscheidung einer Frau für ihre Karriere praktisch automatisch eine Entscheidung gegen die Gründung einer Familie gewesen ist (über das Leben von Maria Otto siehe in diesem Heft Ramge, AnwBl 2010, 315).

Nach dem offiziellen Teil blieben die Gäste lange. Es war überall einhellig zu hören: Ein Preis für Anwältinnen ist noch lange nicht überholt.

Autor: Rechtsanwalt Manfred Aranowski, Berlin