Erstmalig 2001 verlieh der Deutsche Anwaltverein die Walter-Oppenhoff-Medaille. Sie wird an Anwältinnen und Anwälten verliehen, die sich in ähnlicher Weise wie Walter Oppenhoff um die Anwaltschaft verdient gemacht haben. Sie kann auch an ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen werden.
Benannt ist der Preis nach Rechtsanwalt Dr. Walter Oppenhoff. Er war von 1946 bis 1959 Vorsitzender des Kölner Anwaltvereins und von 1959 bis 1963 Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Er hat in beispielhafter Weise die deutsche Anwaltschaft in der grenzüberschreitenden internationalen Rechtsberatung repräsentiert. Auf Grund seiner Persönlichkeit, seiner charakterlichen Unanfechtbarkeit und seiner unbeugsamen Haltung als Anwalt in der Zeit des Nationalsozialismus hat er wesentlich dazu beigetragen, die deutsche Anwaltschaft in die Rechtsgemeinschaft aller Staaten zurückzuführen. Er hat sich in seiner verbandlichen Tätigkeit stets als Repräsentant aller Anwältinnen und Anwälte der kleinen und großen Praxen begriffen.
2013: Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Jürgen Hellwig, Frankfurt am Main
2010: Rechtsanwalt Dr. Hans C. Lühn, Münster
2004: Rechtsanwalt Hans-Jürgen Pohl, Mannheim
2001: Rechtsanwalt Dr. Klaus Böhlhoff, Düsseldorf